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DStGB begrüßt Entscheidung des Bundespräsidenten, dass Verbraucherinformationsgesetz nicht zu unterschreiben

Berlin (ots)

"Mit dem geplanten Gesetz verstößt der Bund
eindeutig gegen den neuen Artikel 84 Abs. 1 GG, wonach der Bund nicht
berechtigt ist, den Kommunen Aufgaben zu übertragen. Dafür haben wir 
gekämpft und das muss konsequent eingehalten werden", sagte der 
Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städte- und Gemeindebundes Dr. 
Gerd Landsberg heute in Berlin.
Das Verbraucherinformationsgesetz sieht als Adressat des 
Informationsanspruches der Bürger auch Städte und Gemeinden vor. Das 
ist für die Kommunen ein erhebliches Risiko, weil zum Beispiel bei 
einer Falschauskunft über fehlerhafte Produkte erhebliche 
Schadensersatzansprüche der Hersteller drohen können. Zusätzlich 
werden dadurch Verwaltungsaufwand und Kosten verursacht. Deshalb hat 
der Deutsche Städte- und Gemeindebund bereits Anfang Oktober dem 
Bundespräsidenten diese verfassungsrechtlichen Bedenken mitgeteilt 
und ihn gebeten, das Gesetz nicht zu unterschreiben.
Es ist nunmehr Aufgabe der Länder, einen entsprechenden 
Informationsanspruch gesetzlich zu verankern. Im Verhältnis zu den 
Ländern gilt der Grundsatz: "Wer bestellt, der bezahlt" 
(Konnexitätsprinzip) und die Länder müssen dann den Kommunen die 
Mehrkosten gegebenenfalls erstatten. Hier zeigt sich einmal mehr, 
dass der Bund gut betraten gewesen wäre, den Grundsatz "Wer bestellt 
der bezahlt" im Grundgesetz zu verankern, dann wäre ihm diese 
Schlappe erspart geblieben. Es muss endgültig Schluss damit sein, 
dass der Bund dem Bürger Ansprüche einräumt und Wohltaten verspricht,
die am Ende die Kommunen bezahlen müssen.

Pressekontakt:

Kontakt:

Franz-Reinhard Habbel
Sprecher des DStGB
Tel.: 030/77307-225 oder 0172-2402723
E-Mail: Franz-Reinhard.Habbel@dstgb.de

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