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Bundesinnungsverband des Gebäudereiniger-Handwerks

Ausbildungsplatzabgabe: Dreister und absurder geht es nicht mehr

Bonn (ots)

Verantwortungslos und dreist nennt Johannes Bungart,
Geschäftsführer des Bundesinnungsverbandes des
Gebäudereiniger-Handwerks, die gegenwärtige Regierungspolitik zur
Ausbildungsplatzabgabe. Seit Jahren kann das personalintensive
Gebäudereiniger-Handwerk die angebotenen Ausbildungsplätze nicht
besetzen. Dennoch müsste die Mehrzahl der Betriebe in Zukunft eine
Ausbildungsplatzabgabe abführen, die häufig genug den gesamten
betrieblichen Gewinn aufzehren würde.
Nach der faktischen Zerschlagung der Handwerksordnung und der
Abwertung seines Handwerks in der Anlage B der Handwerksordnung, wird
es für das Gebäudereiniger-Handwerk noch schwerer, ausreichend
Auszubildende zu bekommen. Die hohe Zahl der geringfügig
Beschäftigten von 326.000 und der Teilzeitbeschäftigten von 198.000
im Verhältnis zur Gesamtzahl der Beschäftigten im
Gebäudereiniger-Handwerk von 718.000 sowie die vielen einfachen
Tätigkeiten beschränken die Ausbildungsmöglichkeiten im
Gebäudereiniger-Handwerk zusätzlich. Das Gebäudereiniger-Handwerk
müsste seine Ausbildungsleistungen auf einen Wert zwischen 728 und
889 Prozent der bisherigen Quote steigern, gemessen an den gesetzlich
anzurechnenden Arbeitsplätzen, die je nach Annahme der Wochenstunden
der Teilzeit- und geringfügig Beschäftigten zwischen 375.000 und
456.000 liegen, um die erforderliche Vorgabe der
Ausbildungsplatzabgabe zu erreichen.
Dabei konnte das Gebäudereiniger-Handwerk, gegen den allgemeinen
Trend, im Jahr 2003 eine Zunahme der Auszubildenden um über 11
Prozent auf 3.590 verzeichnen, über die Hälfte der angebotenen
Stellen konnten jedoch mangels Bewerber gar nicht besetzt werden.
Selbst wenn die Mitgliedsbetriebe wollten und so viele qualifizierte
Tätigkeiten zur Verfügung stellen könnten, was ebenfalls
unrealistisch ist, könnte im Gesetzesvorhaben geforderte Vorgabe von
rund 26.250 bis 31.920 Ausbildungsverhältnisse niemals umgesetzt
werden.
Ein Betrieb, der heute nach seinem tatsächlich Bedarf ausbildet,
vorausgesetzt, ihm steht die benötigte Anzahl von Bewerbern überhaupt
zur Verfügung, müsste zukünftig rund 2,5 bis 3,5 Prozent seines
Umsatzes zusätzlich an Ausbildungsplatzabgabe zahlen. Nach einer
Berechnung des Ifo-Instituts (für den Bundesverband Volksbanken u.
Raiffeisenbanken, Branchen-special Bericht Nr. 93, November 2003)
betrug der Gewinn im Gebäudereiniger-Handwerk durchschnittlich gerade
noch 1,9 Prozent vom Umsatz. Durch die Ausbildungsplatzabgabe wird
bei den Mitgliedsbetrieben des Bundesinnungsverbandes diese dünne
Gewinnspanne nahezu vollständig neutralisiert und sogar überwiegend
ins Defizit führen.
Diese neue Strafsteuer auf Arbeit, neben der
Schwerbehindertenabgabe, den zusätzlichen Kosten durch das
Betriebsverfassungsgesetz, den ständig steigenden Beiträgen zur
Berufsgenossenschaft, ganz zu schweigen von den steigenden Beiträgen
zur Renten- und Krankenversicherung, belastet die arbeitsintensiven
Branchen überdurchschnittlich. Sie ist für den Faktor Arbeit ein
Schlag in das Gesicht all derer, die Arbeitsplätze schaffen wollen.
Gewinner werden die Unternehmer sein, die bereits ins Ausland
abgewandert sind oder Arbeitsplätze wegrationalisiert haben. Anspruch
und Wirklichkeit in der deutschen Politik klaffen unverantwortlich
weit auseinander. Mittelstandspolitische und arbeitsmarktpolitische
Sonntagsreden stehen im konkreten Widerspruch zum aktiven Tun der
Rot-Grünen Koalition. Die Wirtschaft wird und muss ihren Weg finden,
sei es durch Aufgabe von Tarifverträgen oder durch einen Wechsel ins
Ausland, um tatsächlich noch wettbewerbsfähig zu sein. Diese neue
Strafsteuer auf den Faktor Arbeit bringt das Fass zum überlaufen.
Diese weitere Last kann von keinem Unternehmen zusätzlich
erwirtschaftet werden.

Pressekontakt:

Für weitere Informationen steht Ihnen das BIV-Team,
Dottendorfer Str. 86, 53129 Bonn,
Tel. 0228-917750, Fax: 0228-9177511,
E-Mail: biv@gebaeudereiniger.de,
Internet: www.gebaeudereiniger.de
jederzeit gerne zur Verfügung!

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