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Kartellamt verpasst AOK schallende Ohrfeige

Berlin (ots)

Das Bundeskartellamt hat den Allgemeinen
Ortskrankenkassen (AOK) für ihre gemeinsame Ausschreibung von 
Arzneimittel-Wirkstoffen eine schallende Ohrfeige verpasst. Das 
Schreiben des Kartellamts an den Branchenverband Pro Generika lässt 
an Deutlichkeit nicht zu wünschen übrig. So befürchtet das Kartellamt
das Entstehen und den Missbrauch von Nachfragemacht. Es sei zu 
befürchten, heißt es in dem Schreiben, "dass durch den gemeinsamen 
Einkauf der AOKen der funktionsfähige Wettbewerb auf den betroffenen 
Arzneimittelmärkten strukturell und erheblich beschädigt wird". Die 
Ausschreibung ist nach Auffassung des Kartellamts mit dem nationalen 
Wettbewerbsrecht nicht vereinbar. Da allerdings das nationale 
Wettbewerbsrecht auf die Krankenkassen nicht anwendbar ist, sind dem 
Kartellamt hier die Hände gebunden.
Pro Generika-Geschäftsführer Hermann Hofmann kommentierte das 
Schreiben des Bundeskartellamts so: "Das Kartellamt teilt unsere 
Kritik an diesem Knebelvertrag. Es handelt sich eindeutig um ein 
Einkaufs- und Nachfragekartell. Da derartige Verträge klar den Zielen
und Intentionen der Gesundheitsreform zuwiderlaufen, bauen wir 
darauf, dass der Gesetzgeber das laufende Verfahren dazu nutzt, einen
fairen wettbewerblichen Ordnungsrahmen zu schaffen, damit das 
nationale Wettbewerbsrecht auch auf Krankenkassen anwendbar ist. 
Fehlentwicklungen wie die AOK-Ausschreibung müssen verhindert 
werden."
Ansprechpartner:
Hermann Hofmann
Erster Geschäftsführer
Tel.: (030) 2092 4131
Fax:  (030) 2092 4323 
info@progenerika.de

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