Bankenverband greift EU-Kommission an Stellungnahme der Helaba
Frankfurt am Main (ots)
Die EU-Kommission hat in ihrer Entscheidung vom 20. Oktober 2004 ausdrücklich festgestellt, dass die Einbringung des hessischen Wohnungsbausondervermögens als stille Einlage in die Helaba keine unerlaubte Beihilfe darstellt. Die Kommission sah in der Transaktion fundamentale Unterschiede zu anderen Landesbanken. Damit verbunden war die Feststellung, dass die Haftungsvergütung von 1,4 % marktkonform für das Instrument der stillen Einlage ist. Dies zeigen auch zahlreiche Transaktionen europäischer Kreditinstitute, die erfolgreich am Markt platziert wurden. Mit der angekündigten Klage rückt der Bundesverband deutscher Banken von seiner früheren Position ab, Beihilfeentscheidungen der EU-Kommission hinsichtlich der Einbringung von Wohnungsbausondervermögen in Landesbanken zu akzeptieren.
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