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Köln (ots)
Last-Minute-Tipp zur Steuererklärung: So können Immobilienbesitzer und Mieter ihre Steuerlast drücken
Bis zum 30. Mai will sie erledigt sein: die Steuererklärung 2004. Immobilienbesitzer haben unterschiedliche Möglichkeiten, ihre Steuerlast zu senken. Wer eine Wohnung oder ein Haus vermietet, hat besonders viele Gestaltungsmöglichkeiten.
Doch auch Mieter oder Eigentümer, die in den eigenen vier Wänden leben, können den Fiskus an den Kosten fürs Haus beteiligen: Sind Schönheitsreparaturen oder kleinere Ausbesserungsarbeiten angefallen, akzeptiert das Finanzamt bis zu 20 Prozent der Kosten steuermindernd, jedoch insgesamt höchstens 600 Euro pro Jahr.
Mit diesem "Steuergeschenk" will der Staat in erster Linie die Schwarzarbeit bekämpfen. Hintergrund: Ohne Rechnung und Überweisungsbeleg akzeptiert das Finanzamt die Kosten nicht. Eine Quittung gegen Barzahlung genügt nicht.
Steuermindernd sind dabei alle so genannten "haushaltsnahen Dienstleistungen" sowie die "haushaltsnahen geringfügigen Beschäftigungen". Dazu gehören in erster Linie Haushaltshilfen sowie Reinigungs- und Gartenpflege-Tätigkeiten. Voraussetzung: Die Arbeiten müssen im Haus oder in der Wohnung selbst erbracht werden. Wer seine Wäsche in die Wäscherei bringt, kann die Rechnung also nicht steuermindernd nutzen. Handwerker-Dienstleistungen, die über die Dimension der "Schönheitsreparatur" hinausgehen, sind ebenfalls nicht begünstigt.
Die Details der Steuervergünstigung hat das Bundes-Finanzministerium in November 2004 noch einmal in einem Schreiben an die Oberfinanzdirektionen der Länder geklärt (Zeichen IV C 8 - S 2296 b - 16/04).
(Honorarfrei zum Abdruck bei Angabe der Quelle) 1516 Zeichen (mit Leerzeichen) Mai 2005 (2)
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