Der aktuelle Finanztipp
Verband der PSD Banken e.V.
Die Liebe und das liebe Geld , 1. Teil Zusammen ziehen: Finanzmanagement zwischen Tür und Angel?
Bonn (ots)
Schon beim Einzug muss man sich entscheiden: gemeinsamer Mietvertrag oder nicht? Schließlich hat nur der Unterzeichner die Rechte aus dem Vertrag. Geht die Beziehung in die Brüche, kann der Nicht-Mieter von heute auf morgen vor die Tür gesetzt werden. Zieht ein Partner in die bereits vorhandene Wohnung des anderen mit ein, muss in der Regel die Zustimmung des Vermieters eingeholt werden.
Eine Lebensgemeinschaft bedeutet auch gemeinsame Anschaffungen und Ausgaben. Beliebt für Miete, Nebenkosten oder Urlaub: Ein gemeinsames Konto, auf das beide Partner gleichermaßen Zugriff haben. Neben dem Oder-Konto (mit Einzelverfügungsberechtigung) existiert das Und-Konto (nur mit gemeinsamer Verfügungsberechtigung). Bei einer Trennung hat jedoch keiner der Partner einen Rechtsanspruch auf finanziellen Ausgleich. Überschüssiges Geld sollte nicht auf dem laufenden Konto belassen werden, sondern lieber am Ende des Monats auf ein zinskräftigeres Tagesgeldkonto fließen.
Tipp: Bei der Mietkaution die Anlage des Geldes selbst in die Hand nehmen. Dann vermeidet das frisch verliebte Paar, dass das eigene Geld wenig lukrativ vom Vermieter angelegt wird. Als Anlage kommen neben Sparbüchern auch Wertpapiere, Sparbriefe und Aktien in Frage. Der Vermieter bekommt in Absprache mit der kontoführenden Bank Zugriffsrechte eingeräumt.
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