Der aktuelle Finanztipp
Verband der PSD Banken e.V.
Erben & Schenken, 1. Teil
Immobilien verschenken - jetzt handeln
Bonn (ots)
Ende Oktober 2006 hat die Regierung die Erbschaftsteuerrefom beschlossen. Ziel ist, die Unternehmensnachfolge zu erleichtern. Von der Reform sind jedoch auch Grundstückseigentümer betroffen. Denn die Politiker planen, den Bonus für Firmenerben teilweise über eine Höherbewertung von Immobilien zu finanzieren. Derzeit schlagen bei der Ermittlung der Erbschaft- und Schenkungsteuern nur etwa 60 Prozent des Verkehrswerts der Immobilie zu Buche. Künftig sollen es bis zu 100 Prozent sein. Einzelheiten wollen die Politiker indes erst festlegen, wenn das Bundesverfassungsgericht über die bisherige Privilegierung von Immobilien entschieden hat. Denn im Gegensatz zu Haus und Hof wird beim Schenken und Vererben von Wertpapierdepots, Sparbüchern oder Barvermögen der volle Wert besteuert. Wahrscheinlich ist, dass die Verfassungshüter Anfang 2007 die Privilegierung von Immobilien beanstanden, und diese damit künftig voll besteuert würden. Die finanziellen Folgen sind immens: Erbt etwa ein Kind das Elternhaus im Wert von 400.000 Euro, müsste es heute 2450 Euro Steuern zahlen, im nächsten Jahr 21.450 Euro. Wer Grundstücke noch vor dem Urteil verschenkt, profitiert nach Ansicht von Steuerexperten noch von der vorteilhaften Bewertung.
Tipp: Schenken Eltern ihren Kindern Geld mit der Auflage, davon ein Haus zu kaufen, behandelt der Fiskus das Geschenk in bar wie eine Immobilie: Dann müssen nur 60 Prozent der Summe versteuert werden. Die Parteien müssen die Immobilie im Schenkungsvertrag konkret bezeichnen und vereinbaren, dass das Geld zurückfließt, wenn davon kein Haus gekauft wird.
Der 2. Teil "Erben & Schenken" erscheint am 18.11.2006
(Honorarfrei zum Abdruck bei Angabe der Quelle) 1657 Zeichen, November 2006 (1) Quelle: Verband der PSD Banken e.V., www.psd-bank.de
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