Der aktuelle Finanztipp
Verband der PSD Banken e.V.
Erben & Schenken, 2. Teil
Großzügige Geschenke absichern
Bonn (ots)
Wer bereits zu Lebzeiten sein Vermögen an seine Kinder und Enkel verschenkt, erspart ihnen oft satte Erbschaft- oder Schenkungsteuer. Weil das Schenken von Immobilien mit der anstehenden Steuerreform teurer werden soll, ist hier besonders schnelles Handeln gefragt.
Doch Vorsicht: Die Steuerersparnis sollte nie der einzige Grund für großzügige Gaben sein. Vor allem, wer sein eigenes Haus verschenkt, sollte sicher sein, dass die familiäre Situation stabil genug ist, um nachträgliche Streitereien zu vermeiden. Ein Notar oder ein Steuerberater können dabei helfen, die Details der Schenkung zu regeln und entsprechende Sicherheiten einzubauen.
So schützt etwa ein im Grundbuch eingetragenes lebenslanges Wohnrecht die Eltern davor, dass sie ihre gewohnte Umgebung irgendwann verlassen müssen. Bei vermieteten Immobilien oder bei Wertpapierdepots macht die Vereinbarung eines Nießbrauchs Sinn, um den Lebensunterhalt der Eltern aufzustocken. Haus oder Wertpapiere werden in diesem Fall zwar komplett auf die Kinder überschrieben, den Eltern stehen aber nach wie vor die Miet- bzw. Kapitalerlöse zu. Vorteil für die Kinder: Der Nießbrauch mindert zumindest vorläufig den Steuerwert der Geschenke. Der Steueranteil, der dem Nießbrauch entspricht, wird zinslos gestundet, bis das Recht der Eltern wegfällt.
Tipp: Als Gegenleistung für das Immobiliengeschenk zahlen die Kinder ihren Eltern monatliche Versorgungsleistungen, mit denen die Senioren ihre Rente aufbessern können. Vorteil: Tochter oder Sohn können diese Zuschüsse als Sonderausgaben von ihrer Einkommensteuer absetzen.
Der dritte Teil der Reihe "Erben & Schenken" erscheint am 4. Dezember 2006 (Honorarfrei zum Abdruck bei Angabe der Quelle) 1635 Zeichen (mit Leerzeichen), November 2006 (2) Quelle: Verband der PSD Banken e.V., www.psd-bank.de
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