Bayerische Landesärztekammer (BLÄK)
Notfallversorgung und Krankenhaushygiene
München (ots)
Notfallversorgung
"Wir müssen die Kolleginnen und Kollegen in den Notaufnahmen vor permanenter Überlastung schützen", sagt Dr. Andreas Botzlar über die derzeitige Situation in bayerischen Notaufnahmen, im Vorfeld des 77. Bayerischen Ärztetages, der vom 26. bis 28. Oktober 2018 in Nürnberg stattfindet. So habe sich in den vergangenen zehn Jahren die Anzahl der Patientinnen und Patienten in den Notaufnahmen verdoppelt - auf inzwischen rund 25 Millionen Fälle pro Jahr, darunter rund 60 Prozent ambulante Fälle. "Noch immer wissen viele Patienten nicht, welche Versorgungsebene die richtige ist", erklärt Botzlar. Denn etwa rund 40 Prozent der ambulanten Fälle hätten genauso gut vom Ärztlichen Bereitschaftsdienst behandelt werden können. Ein wichtiger Schritt sei es, die 116 117 als bundesweite Rufnummer des Ärztlichen Bereitschafsdienstes weiter bekannt zu machen. Gleichzeitig müsse das Netz an Bereitschaftspraxen weiter ausgebaut werden. Hier sei auch Unterstützung von der Politik gefordert. "Langfristig brauchen wir speziell geschultes Personal, das bei Notfallpatienten eine Ersteinschätzung vornehmen und diese an die für sie passende Versorgungsebene weiterleiten kann", machte der Vizepräsident deutlich. Nur so könne man erreichen, dass sich die Situation in den Notaufnahmen langfristig entspanne und keine Gefährdung für tatsächliche Notfallpatienten entstehe.
Krankenhaushygiene
"Jährlich erkranken in Deutschland zirka 400.000 bis 600.000 Patienten an Infektionen im Zusammenhang mit einer medizinischen Maßnahme", erklärt Botzlar. "Das ist eindeutig zu viel." Noch immer sei die Anzahl der Infektionen, die Patienten in Krankenhäusern erleiden, hoch. Umso wichtiger sei ein sorgfältiger und fachmännischer Umgang mit Hygiene und den dazu erforderlichen Maßnahmen. Dies sei seit 2011 mit dem "Gesetz zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes und weiterer Gesetze" und der Verordnung zur Hygiene und Infektionsprävention (MedHygV) auch gesetzlich geregelt. Seit September 2012 sei es für Krankenhäuser und bestimmte Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen verpflichtend, eine Hygienekommission zu bilden. Auch schreibe die MedHygV vor, dass in Krankenhäusern der Versorgungsstufen II und III ab 1. Januar 2017 ein Arzt nur als Krankenhaushygienikerin oder Krankenhaushygieniker tätig sein darf, wenn er oder sie als Fachärztin oder Facharzt für Hygiene und Umweltmedizin oder für Mikrobiologie, Virologie und Infektionsepidemiologie anerkannt und qualifiziert ist. Doch all diese Maßnahmen nützten nichts, wenn es an geeignetem ärztlichem Personal fehle. "Wir brauchen mehr Ärztinnen und Ärzte, die sich zum Hygienebeauftragten Arzt fortbilden lassen", mahnte Botzlar. Diesem käme als Koordinator der Krankenhaushygiene eine entscheidende Aufgabe zu. So sei er für die Einhaltung der Hygiene-Standards verantwortlich und müsse diese zugleich überwachen. Seit Herbst 2013 biete die BLÄK die 200-stündige strukturierte Fortbildung "Curriculum Krankenhaushygiene" an. "Wir sind froh um diesen Fortbildungszweig, allerdings haben wir nach wie vor zu wenig Hygienebeauftragte Ärzte, sodass ich Sie hiermit ermutigen möchte, in diesem so wichtigen Thema Ihre Weiterqualifikation anzustreben. Denn letztlich profitieren wir alle davon, die Krankenhäuser und die Patienten, " betont Botzlar. Im Zeitraum von Juni 2017 bis Februar 2018 absolvierten insgesamt 74 Teilnehmerinnen und Teilnehmer das Seminar Hygienebeauftragter Arzt.
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