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Bayerische Landesärztekammer (BLÄK)

Organspende, Digitalisierung, Gutachterstelle und MFA

München (ots)

Dualer Ansatz bei der Organspende

Die Zahl der Organspender in Deutschland ist im ersten Halbjahr 2018 deutlich gestiegen. Wie die Deutsche Stiftung für Organtransplantation (DSO) berichtete, konnten 484 Spendern Organe entnommen werden. Das sind 18 Prozent mehr als im 1. Halbjahr 2017. "Diese Entwicklung ist erfreulich, darf aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass in Deutschland mehr als 10.000 Menschen auf ein neues Organ warten", meinte Dr. Wolfgang Rechl, Vizepräsident der Bayerischen Landesärztekammer (BLÄK), im Vorfeld des 77. Bayerischen Ärztetages in Nürnberg. Außerdem sei im 1. Halbjahr 2018 in Bayern die Zahl der postmortalen Organspender von 69 auf 65 leicht zurückgegangen. "Ich plädiere deshalb für einen dualen Ansatz bei der Organspende: Diskussion über die Einführung der Widerspruchslösung und strukturelle Verbesserungen bei der Transplantationsorganisation", bekräftigte der Vizepräsident. Aktuell wurde eine breite gesellschaftliche Debatte über die Widerspruchslösung, wie sie zum Beispiel in Spanien und Österreich praktiziert werde, angestoßen. "Die Frage der Organspende muss jeder für sich selbst entscheiden. Da aber rund 80 Prozent der Bevölkerung einer Organspende positiv gegenüberstehen, sich aber nur 35 Prozent die Arbeit machen, einen Organspendeausweis auszufüllen, unterstütze ich die Idee einer Widerspruchslösung", erklärte Rechl. Die Widerspruchslösung alleine sei aber zu wenig, deshalb müssten flankierende Maßnahmen ergriffen werden. Dazu gehörten zum Beispiel verbindliche Freistellungsregeln und mehr Einfluss für die Transplantationsbeauftragten. Auch die Vergütung der Organentnahme müsse neu justiert werden.

Digitalisierung: Standards und Datenschutz

Die Digitalisierung mache auch vor dem Gesundheitswesen keinen Halt, ganz im Gegenteil: Immer wieder stehe ein "smarter Patient" in der Praxis und hätte gerne Informationen zur Sinnhaftigkeit von Gesundheits-Apps, würde gerne online mit dem Arzt kommunizieren oder möchte seine digitale Patientenakte. Erst im September wurde die neue App "Vivy", die einige Patientendaten elektronisch bündelt, der Öffentlichkeit vorgestellt. "Der Datenschutz ist im Gesundheitswesen eine große Herausforderung und darf nicht der Bequemlichkeit geopfert werden", forderte Rechl. Datenschutz dürfe aber auch kein K.O.-Argument sein, um die digitale Weiterentwicklung zu blockieren. Neben der Datensicherheit seien vor allem technische Standards eine wichtige Voraussetzung für die Verarbeitung von Gesundheitsdaten und den Datenaustausch. Hier seien Politik und Industrie gefordert Standards zu setzen, damit finanzierbare Lösungen implementiert werden können. "Wenn es einen technischen Standard gibt, der Datenschutz gewährleistet und die Finanzierung geklärt ist, sind auch wir Ärzte bereit, unseren Teil zum sinnvollen Einsatz der Digitalisierung im Gesundheitswesen beizutragen", bekräftigte Rechl.

Qualitätsstandards in der Gutachterstelle

Die Gutachterstelle für Arzthaftungsfragen bei der Bayerischen Landesärztekammer (BLÄK) hat im Berichtszeitraum 2017/18 1.050 Verfahren abgeschlossen. Durchschnittlich dauerte ein Gutachterverfahren 76 Wochen. "Wir legen hohe Qualitätsstandards an die Verfahren der Gutachterstelle. Im Verlauf eines solchen standardisierten Verfahrens erhalten die Beteiligten an mehreren Stellen die Möglichkeit zur Stellungnahme, das sogenannte 'Rechtliche Gehör'", erklärte Rechl. Dadurch ergäben sich immer wieder Leerlaufzeiten und die Bearbeitungszeiten verlängerten sich. Auch die Begutachtung selbst, die in der Regel durch klinisch tätige Fachärzte des betroffenen Fachgebiets vorgenommen werde, benötige oft mehrere Monate Bearbeitungszeit. "Wir binden in jedem Verfahren die Beteiligten intensiv mit ein, deshalb werden die Entscheidungen der Gutachterkommission häufig akzeptiert", erläuterte Rechl. Das koste zwar etwas Zeit, liefere aber mehr Verständnis mit dem Ergebnis. Bei 28 Prozent der abgeschlossenen Verfahren wurde ein Behandlungsfehler festgestellt. In den vergangenen zehn Jahren lag die Fehlerquote in Bayern zwischen 25 und 33 Prozent. Die bundesweite Quote für das Jahr 2017 lag bei 24,4 Prozent. Bei weiteren 5,9 Prozent wurde ein Behandlungsfehler festgestellt, die Kausalität wurde aber verneint. Seit über 40 Jahren sichere die BLÄK mit ihrer Gutachterstelle, dass Patientinnen und Patienten bei einem vermuteten Schadensfall nicht allein gelassen werden.

Medizinische Fachangestellte (MFA)

Um sich künftig ganz auf die Fortbildung der MFA konzentrieren zu können, hat der Verein zur Förderung der Aus- und Fortbildung in den medizinischen Berufen e. V. - Walner-Schulen - die Berufsfachschule für Notfallsanitäter an das MKT-Institut für Notfallmedizin- und Katastrophenschutzausbildung in Bayern gGmbH verkauft. "Die BLÄK und die Walner-Schulen konzentrieren sich in Zukunft noch mehr auf attraktive Fortbildungen für MFA", erklärte Rechl.

Pressekontakt:

Bayerische Landesärztekammer
Pressestelle
Dagmar Nedbal
Mühlbaurstraße 16
81677 München
Telefon: 089 4147-268
Fax: 089 4147-202
E-Mail: presse@blaek.de
www.blaek.de

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