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Märkische Oderzeitung: kommentiert den Gerichtsentscheid zum Bahnstreik:

Frankfurt/Oder (ots)

Die Gerichtsbegründung für das einstweilige
Streikverbot ist in einem Land, bei dem das Recht zum Arbeitskampf zu
den Grundprinzipien der Wirtschaftsordnung gehört, äußerst 
fragwürdig. Natürlich hat ein Streik von Lokführern, mit dem 
buchstäblich "alle Räder stillstehen", immer enorme Folgen für eine 
Volkswirtschaft und die Reisenden. In der Konsequenz bedeutete das 
Nürnberger Urteil aber, bestimmte Berufsgruppen vom Recht auf Streik 
auszunehmen - das wäre verfassungswidrig.

Pressekontakt:

Rückfragen bitte an:
Märkische Oderzeitung
CvD

Telefon: 0335/5530 563
cvd@moz.de

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