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Märkische Oderzeitung: Vorabmeldung Pendlerpauschale

Frankfurt/Oder (ots)

Nach Auffassung des renommierten
Steuerrechtlers Professor Joachim Lang von der Universität Köln kann 
der Gesetzgeber die Pendlerpauschale nicht unter die derzeit ab 21. 
km geltenden 30 Cent pro Kilometer absenken, falls diese nach einem 
Urteil des Bundesverfassungsgerichts wieder ab 1. Kilometer gelten 
muss. "Man muss von den Realkosten ausgehen, kann aber nicht mehr als
die Hälfte von ihnen herabsetzen", sagte Lang der Märkischen 
Oderzeitung (Donnerstagausgabe). Dies entspreche der jetzigen 
Pendlerpauschale von 30 Cent, die seit 2007 aber erst ab 21. km 
bezahlt wird. In der Koalition gibt es Erwägungen, die Pauschale beim
Scheitern in Karlsruhe auf 25 oder 20 Cent herabzusenken. In diesem 
Fall gibt es laut Lang ein neues Verfahren in Karlsruhe, wie weit die
Pauschale abgesenkt werden darf.
Lang sprach bei der Neuregelung der Pendlerpauschale trotz 
erheblicher juristischer Bedenken von Anfang an von einem "typischen 
Grenzverhalten" des Gesetzgebers. "Er probiert erst mal, ob es geht."
Jetzt will er das Verfassungsgerichts-Urteil abwarten. "Berlin hätte 
viel früher reagieren und die alte Pendlerpauschale wieder herstellen
müssen." Klappe es nicht, habe der Staat trotzdem gewonnen, weil die 
Pendlerpauschale erst viel später korrigiert werde und man bis dahin 
Milliardenbeträgen kassiert habe.

Pressekontakt:

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CvD

Telefon: 0335/5530 563
cvd@moz.de

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