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Märkische Oderzeitung: Kommentarauszug zum Karlsruher Urteil zu Online-Durchsuchungen

Frankfurt/Oder (ots)

Wieder einmal hat das
Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe ein Gesetz gekippt, das massiv 
in die Freiheit der Bürger dieses Landes eingegriffen hätte. Der 
Computer zu Hause mit seinen gespeicherten Tagebüchern, Codewörtern, 
Fotos und Bankdaten bleibt also¬ privat, genauso wie es Briefe oder 
Unterhaltungen in der Wohnung sind. Es sei denn, es gibt einen 
konkreten Verdacht gegen den Besitzer. Das ist eine weise 
Entscheidung des Gerichts. Denn es passt die Rechtsprechung an das 
Computerzeitalter an.

Pressekontakt:

Märkische Oderzeitung
CvD

Telefon: 0335/5530 563
cvd@moz.de

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