Märkische Oderzeitung: Die "Märkische Oderzeitung" in Frankfurt (Oder) schreibt zum Urteil zur Drei-Prozent-Hürde:
Frankfurt/Oder (ots)
Nach dem Urteil der Karlsruher Richter über die Verfassungswidrigkeit der Drei-Prozent-Klausel bei der Wahl zum Europaparlament drängt sich die Frage nach der Verfassungsmäßigkeit der noch größeren Hürde bei der Wahl zum Bundestag auf. Nach welcher Logik sind drei Prozent zu verwerfen und fünf zu tolerieren? In seiner Antwort macht das Gericht eine fragwürdige Unterscheidung. Salopp könnte man sagen, bei Europa kommt es den Richtern auf die Funktionsfähigkeit des Parlaments nicht so an, weshalb eine Sperrklausel "noch" nicht nötig sei. Das ist nicht nur eine Geringschätzung der Straßburger Versammlung, diese Sichtweise ignoriert auch deren Bedeutungszuwachs in den vergangenen Jahren. +++
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