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Tierschutzorganisationen: Referentenentwurf des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft verfassungswidrig

Berlin (ots)

Die Albert Schweitzer Stiftung für unsere Mitwelt und die Erna-Graff-Stiftung für Tierschutz halten einen aktuellen Referentenentwurf des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) zur Siebten Verordnung zur Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung (TierSchNutztV) für verfassungs- und rechtswidrig. In dem Entwurf wird u. a. die sogenannte Kastenstandhaltung neu geregelt. Diese Haltung von Sauen, die in körpergroßen Metallkäfigen fixiert werden, verstößt nach übereinstimmender wissenschaftlicher Meinung schon jetzt gegen das Tierschutzgesetz. Danach dürfen die Sauen in ihrer artgemäßen Bewegung nicht so eingeschränkt werden, dass ihnen Schmerzen oder vermeidbare Leiden oder Schäden zugefügt werden (§2.2 TierSchG). Der vorliegende Änderungsentwurf der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung würde daran nichts ändern - im Gegenteil: Er würde das Tierschutzniveau in einzelnen Punkten noch senken. Folglich missachtet der Entwurf das Tierschutzgesetz und damit höherrangiges Recht, was gegen den grundgesetzlich normierten Vorrang des Gesetzes verstößt (Art. 20 Abs. 3 GG).

»Das Ministerium bewegt sich hier auf ganz dünnem Eis«, so Konstantinos Tsilimekis, Geschäftsleiter der Albert Schweitzer Stiftung. »In dem Referentenentwurf bewertet es die Kastenstände selbst als 'im Hinblick auf den Tierschutz kritisch'. Dennoch strebt das Ministerium gesetzlich unzulässige Neuregelungen an, anstatt dieser tierquälerischen Praxis ein schnelles Ende zu bereiten.«

Hans-Georg Kluge, Vorsitzender der Erna-Graff-Stiftung, kommentiert: »Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft missbraucht hier seine Regelungsmacht als Verordnungsgeber. Es relativiert durch die Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung verfassungswidrig das Tierschutzgesetz. Justiz- und Innenministerium als 'Verfassungsministerien' müssen dringend prüfen, ob die Verordnung dem Grundgesetz entspricht.«

Die Albert Schweitzer Stiftung und die Erna-Graff-Stiftung haben ihre Auffassung in einer Stellungnahme zu dem Referentenentwurf dargelegt, um die das BMEL unter anderem Tierschutz- und Tierrechtsorganisationen gebeten hatte. Sie finden den kompletten Wortlaut der Stellungnahme unter https://files.albert-schweitzer-stiftung.de/1/Referentenentwurf.pdf.

Über die Albert Schweitzer Stiftung für unsere Mitwelt

Die Albert Schweitzer Stiftung für unsere Mitwelt setzt sich gegen Massentierhaltung und für die vegane Lebensweise ein. Dafür wirkt sie auf wichtige Akteure aus Wirtschaft, Gesellschaft und Politik ein, um Tierschutzstandards zu erhöhen oder das vegane Angebot zu verbessern. Interessierten bietet sie fundierte Informationen und zeigt Alternativen auf, zum Beispiel durch die Vegan Taste Week. Mehr erfahren Sie auf https://albert-schweitzer-stiftung.de.

Über die Erna-Graff-Stiftung für Tierschutz

Die Erna-Graff-Stiftung für Tierschutz beschäftigt sich in hohem Maße mit der juristischen Seite des Tierschutzes. Die Verbesserung des Tierschutzrechts und die Durchsetzung der bestehenden gesetzlichen Bestimmungen sind, neben der Tierschutzbildung und der Erforschung von alternativen Methoden zu Tierversuchen, Hauptziele der von Erna Graff im Jahr 1983 gegründeten Stiftung. Mehr Informationen finden Sie auf www.erna-graff-stiftung.de.

Pressekontakt:

Diana von Webel
Leiterin Kommunikation
Albert Schweitzer Stiftung für unsere Mitwelt
Tel: +49 (0)30 400 54 68 - 15
Mobil: +49 (0)171 415 40 28
E-Mail: presse@albert-schweitzer-stiftung.de

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