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Bundesverfassungsgericht: Schweine nicht im Stich lassen! Unterschriftenübergabe in Karlsruhe

Berlin, Karlsruhe (ots)

Am Donnerstag, dem 1. August, von 10:00 Uhr bis 11:30 Uhr, wird die Albert Schweitzer Stiftung für unsere Mitwelt in Karlsruhe rund 35.000 Unterschriften zum Aufruf " Bundesverfassungsgericht: Schweine nicht im Stich lassen!" überreichen. Gemeinsam mit sechs weiteren Tierschutzorganisationen appelliert die Stiftung an das höchste deutsche Gericht, die grausamen Bedingungen in der Schweinehaltung auch dann auf Verfassungsmäßigkeit zu überprüfen, wenn der Berliner Senat den Prüfantrag zurücknimmt.

Ist das übliche System der Schweinehaltung in Deutschland mit dem Grundgesetz und dem darin enthaltenen Staatsziel Tierschutz vereinbar? Tierschützer:innen und viele Expert:innen sagen: Nein. Vor fünf Jahren hatte das Land Berlin beim Bundesverfassungsgericht beantragt, bestimmte Regelungen der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung auf diese Frage hin zu überprüfen, insbesondere bezüglich der langen Fixierung von Sauen in Kastenständen (sogenannte Kastenstandhaltung).

Vor einiger Zeit hatte die jetzige Berliner Justizsenatorin, Dr. Felor Badenberg, jedoch angekündigt, den Antrag möglicherweise zurücknehmen zu wollen. Damit droht die Einstellung des Verfahrens und die Schweine würden unverändert weiter leiden.

Mahi Klosterhalfen, Präsident der Albert Schweitzer Stiftung, sieht das kritisch: "Der Normenkontrollantrag des alten Berliner Senats hat das Potenzial, routinemäßige Tierquälerei in der Landwirtschaft als solche zu benennen und auch zu beenden. In unseren Gesetzen haben wir als Gesellschaft auch unsere Werte niedergeschrieben. Wenn in der Tierhaltung dagegen verstoßen wird, dann muss sich die Tierhaltung ändern. Den Antrag zurückzuziehen, dient weder der Gesellschaft noch den Tieren, sondern allein der Agrarlobby."

Aber es gibt eine Chance, das zu verhindern: Denn wenn ein "öffentliches Interesse" an dem Sachverhalt besteht, kann das Bundesverfassungsgericht dennoch über den Antrag entscheiden. Sieben Tierschutzorganisationen - Albert Schweitzer Stiftung für unsere Mitwelt, Bundesverband Tierschutz e. V., Bund gegen Missbrauch der Tiere e. V., Menschen für Tierrechte - Bundesverband der Tierversuchsgegner e. V., Menschen für Tierrechte Baden-Württemberg e. V., PROVIEH e. V. und VIER PFOTEN - Stiftung für Tierschutz - richten daher einen eindringlichen Appell an Prof. Dr. Stephan Harbarth, den Präsidenten des Gerichts.

Den Menschen ist es wichtig, wie es den Schweinen geht

Innerhalb kurzer Zeit haben rund 35.000 Personen diesen Appell unterzeichnet und damit das "öffentliche Interesse" eindrucksvoll unter Beweis gestellt. Hunderte Menschen haben zusätzlich mit Briefen an den Präsidenten des Gerichts ihre persönliche Betroffenheit gezeigt und dem Anliegen damit besonderen Nachdruck verliehen.

Am 1. August, dem Tag, an dem vor 22 Jahren der Tierschutz ins Grundgesetz aufgenommen wurde, überreicht die Albert Schweitzer Stiftung gemeinsam mit Aktiven aus mehreren ihrer Aktionsgruppen sowie Aktiven anderer Organisationen die Unterschriften medienwirksam direkt dem Bundesverfassungsgericht.

Der Termin im Überblick:

Wann: Donnerstag, 1. August 2024, 10:00 Uhr bis 11:30 Uhr

Wo: Vor dem Bundesverfassungsgericht, Schloßbezirk 3, 76131 Karlsruhe

Pressekontakt vor Ort: Charlotte Zodel, Tel: +49 30 400 54 68 - 30 (Diese Nummer ist auch mobil erreichbar.)

Zum Hintergrund

Die Hoffnung war groß, als der damals rot-rot-grün geführte Berliner Senat im Jahr 2019 einen sogenannten Normenkontrollantrag einreichte. Welche Bedeutung solche Urteile haben können, zeigt zum Beispiel das "Legehennenurteil" von 1999, das das Ende der Käfighaltung von "Legehennen" einläutete. Der Normenkontrollantrag zur Schweinehaltung wurde durch den damaligen Berliner Senat augenscheinlich eingereicht, weil die Antragsteller:innen davon ausgingen, dass es hier zu einem ähnlichen Ergebnis kommen könnte.

Seit Einreichung des Antrags wurde zwar ein Kompromiss verabschiedet, nach dem die Zeit, die Sauen in Kastenständen verbringen müssen, zukünftig reduziert werden soll, allerdings erst nach langen Übergangsfristen von acht Jahren im "Deckbereich" und 15 Jahren im "Abferkelbereich". Dieser Kompromiss ist angesichts grundsätzlicher Zweifel an der Vereinbarkeit der Kastenstandhaltung mit dem Staatsziel Tierschutz zu wenig und dauert zu lange.

Und es geht hier um weitere grundsätzliche Fragen, beispielsweise: Dürfen Schweine auf Vollspaltenböden gehalten werden, was zu Entzündungen der Gelenke und anderen Problemen führt? Darf man Schweinen so wenig Beschäftigungsmaterial geben, dass sie regelmäßig Verhaltensstörungen entwickeln und sich vor Langeweile gegenseitig verletzen? Darf man Ferkeln ohne Betäubung die Ringelschwänze abschneiden, damit sie sich diese nicht gegenseitig abbeißen, ohne dass man die Haltungsbedingungen ändert?

Den Appell "Bundesverfassungsgericht: Schweine nicht im Stich lassen!" finden Sie hier.

Über die Albert Schweitzer Stiftung für unsere Mitwelt

Die Albert Schweitzer Stiftung setzt sich gegen Massentierhaltung und für die vegane Lebensweise ein. Dafür nutzt sie juristische Mittel und wirkt auf wichtige Akteur:innen aus Wirtschaft und Politik ein, um Tierschutzstandards zu erhöhen, den Verbrauch von Tierprodukten zu reduzieren und das pflanzliche Lebensmittelangebot zu verbessern. Interessierten bietet sie fundierte Informationen und zeigt Alternativen auf. Mehr erfahren Sie auf unserer Website.

Pressekontakt:

Charlotte Zodel
Albert Schweitzer Stiftung für unsere Mitwelt
+49 30 400 54 68-30
presse@albert-schweitzer-stiftung.de

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