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WAZ: EU-Kommission will Schutzklauseln für Bulgarien und Rumänien nicht anwenden

Essen (ots)

Die EU-Kommission kritisiert in ihren
Fortschrittsberichten für Bulgarien und Rumänien zwar Defizite der 
neuen EU-Mitglieder im Kampf gegen Korruption. Die Brüsseler Behörde 
empfiehlt jedoch, vorerst nicht von Schutzklauseln Gebrauch zu 
machen. Die Möglichkeit von Schutzmaßnahmen wurde beim EU-Beitritt 
Bulgariens und Rumäniens vereinbart. Sie erlauben, spezifische Rechte
der neuen Mitglieder aufzuheben. So müssten zum Beispiel andere 
EU-Länder bei Anwendung der Klauseln Entscheidungen von Gerichten in 
Rumänien und Bulgarien oder dort erlassene Haftbefehle nicht 
automatisch anerkennen. "Falls Bulgarien die Reformanstrengungen mit 
Sorgfalt fortsetzt, wäre es nicht angemessen, die Schutzklauseln des 
Beitrittsvertrags anzuwenden", zitiert die in Essen erscheinende 
Westdeutsche Allgemeine Zeitung (Mittwochsausgabe) aus dem Entwurf 
der Länderberichte, die der WAZ vorliegen. Der Report für Rumänien 
enthält in den Schlussfolgerungen eine fast wortgleiche Formulierung.
Beide Berichte sollen am Mittwoch veröffentlicht werden.
Bulgarien werden Fortschritte attestiert, was die Unabhängigkeit, 
Verantwortlichkeit und Effizienz der Justiz angeht. Zugleich heißt 
es, dass der Fortschritt bei der Verfolgung von Korruptionsfällen 
durch die Justiz "noch ungenügend" sei. Die gleiche Rüge richtet die 
EU-Kommission auch an Rumänien. Im Bulgarien-Bericht, der etwas 
strenger ausfällt als der Rumänien-Bericht, werden zudem Mängel beim 
Kampf gegen organisierte Kriminalität angemahnt. "Es gibt keinen 
Spielraum, bei der Justizreform und dem Kampf gegen Korruption und 
organisiertes Verbrechen nachzulassen", heißt es an die Adresse 
Bulgariens.

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