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WAZ: Debatte um die Todesstrafe Beendet die Barbarei! - Leitartikel von Rolf Potthoff

Essen (ots)

Sie werden erhängt, erschossen oder mit Gift zu Tode
gespritzt. Sie sterben auf dem "elektrischen Stuhl", werden 
gesteinigt oder enthauptet mit dem Schwert. Sie müssen sterben, weil 
sie einen anderen Menschen getötet, ein Auto gestohlen, den 
Präsidenten oder die Religion beleidigt oder die Ehe gebrochen haben:
Der Phantasie und den Traditionen scheinen kaum Grenzen gesetzt in 
Absicht und Methode, Menschen "von Rechts wegen" das Leben zu nehmen.
Die Barbarei ist international - und wird dennoch für 
Gerechtigkeit gehalten: Mehr als 100 Staaten haben die Todesstrafe 
bisher nicht aus der Verfassung gestrichen. Was z.B. in Frankreich 
formell erst im Februar dieses Jahres (!) geschah. Als sei es an der 
Tagesordnung, wird das Urteil in den USA, im Irak, Iran und China 
vollstreckt. Und was Verklärer des SED-Regimes verdrängen: Noch 1981 
fand ein Mensch per Gericht auf deutschem Boden den Tod.
Archaisch sind die Wurzeln, die der "Blutrache" entstammen; die 
es der Sippe eines Mordopfers erlaubten, Rache am Täter zu nehmen. 
Aktuell ist das, was bis heute als Rechtfertigung für Todesurteile 
gilt. Da erschöpft sich der Sühnegedanke in finaler Vergeltung. Da 
glaubt man, die Gesellschaft werde durch Auslöschung des Kriminellen 
am besten geschützt. Da hofft man, die härteste Härte des Gesetzes 
werde potenzielle Täter abschrecken. Das alles glaubt man, obwohl man
doch weiß, dass ein Justizirrtum - wie x-fach auch in 
westlich-zivilen Geselschaften geschehen - nie mehr revidiert werden 
kann. Man glaubt es, obwohl man doch durch Statistiken weiß: Auch 
dort, wo der Staat tötet, nimmt die Zahl der Schwerstverbrecher nicht
ab.
Der Gedanke, in manchen Ländern sei der Tod humaner als 
lebenslange Torturen in unmenschlicher Haft, mag verständlich sein. 
Doch entlastet es das Gewissen? Ist es korrekt, staatlich oder 
religiös beeinflusste Justiz etwa in moslemischen Staaten zu 
verdammen, während gleichzeitig ein Idol westlich-geprägter Menschen,
nämlich Schwarzenegger, Begnadigungen verwehrt?
Nein, die Ehrfurcht vor dem Leben verlangt die Durchsetzung des 
Menschenrechts. Es ist universell, setzt sich über staatliche und 
religiöse Belange hinweg. Richtig handelt der 
UN-Menschenrechtsausschuss, der die weltweite Abschaffung der 
Todesstrafe anstrebt. Das wird, wie Reaktionen belegen, aber nicht 
bald sein. Bis dahin bleibt eine beklemmende Frage offen: Warum tötet
man Menschen, die Menschen getötet haben, um ihnen zu zeigen, dass es
Unrecht ist, Menschen zu töten?

Pressekontakt:

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Zentralredaktion
Telefon: 0201 / 804-2727
zentralredaktion@waz.de

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