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WAZ: Erbschaftssteuer für Lebenspartner - Mit zweierlei Maß - Kommentar von Sibylle Raudies
Essen (ots)
Wer heiratet, übernimmt Verantwortung für den Partner. Beide verpflichten sich, füreinander zu sorgen, mit allen rechtlichen Konsequenzen. Das Gleiche gilt für eingetragene Lebenspartnerschaften von Schwulen und Lesben. Dass Menschen verpflichtend füreinander Verantwortung übernehmen, belohnt unser Staat mit allerlei Vergünstigungen, auch bei der Erbschaftssteuer. Wer miteinander über Jahrzehnte etwas aufgebaut hat, muss im Falle des Todes eines Partners dafür weniger bzw. bis zu einer Grenze gar keine Steuern bezahlen. Das ist ebenso logisch wie gerecht. Der Fiskus aber behandelt bislang eingetragene Partnerschaften und Eheleute unterschiedlich. Dass die Karlsruher Richter diese Praxis für die Erbschaftssteuer verbieten, ist nur folgerichtig. Schließlich wird beim Erbschaftsrecht auch nicht unterschieden zwischen kinderlosen Ehepaaren und solchen mit Kindern. Genau darauf verwiesen die Richter. Statt sich nun zufrieden zurückzulehnen, sollte der Gesetzgeber allerdings lieber auch das Einkommenssteuerrecht beim Ehegattensplitting anpassen. Hier gibt es für die Ungleichbehandlung beider Lebenspartnerschaftsformen ebenfalls keine Basis. Man muss ja nicht immer warten, bis die Gerichte attestieren, dass Unrecht geschieht.
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