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WAZ: Prozess mit Nebenwirkungen - Leitartikel von Hayke Lanwert

Essen (ots)

Freispruch für Kachelmann - jedes andere Urteil hätte überrascht. Spätestens seit den Plädoyers von Staatsanwaltschaft und Verteidigung war klar, wie dünn die Beweislage in dem Vergewaltigungsprozess geblieben ist. Bis dahin konnten wir noch annehmen, es gäbe unbekanntes Material aus den nicht-öffentlichen Phasen des Prozesses, deutlichere Einschätzungen durch Sachverständige etwa oder entscheidende Aussagen von Zeuginnen. Doch so war es nicht. Es war ein schwieriger, emotionaler Prozess, geprägt von unschönen Begleiterscheinungen, an denen die Medien nicht unbeteiligt waren. Aber es war kein unfairer Prozess, wie es am Tag der Urteilsverkündung manche Stellungnahme suggerieren könnte. Das mutmaßliche Opfer sei in Teilen der Öffentlichkeit vorverurteilt worden. Künftig würden sich noch weniger Opfer von sexueller Gewalt trauen, Anzeige zu erheben. 44 Tage hat das Gericht verhandelt. Akribisch, für manche übertrieben detailliert. Und es hat sich bemüht, die Intimsphäre der Beteiligten zu schützen. Dass große Teile des Prozesses unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfanden, verärgerte vor allem die Berichterstatter, weil es so schwer machte, sich ein eigenes Urteil zu bilden. Doch was wäre die Alternative gewesen? Noch mehr pikante, den Voyeurismus befeuernde Intimitäten preiszugeben, das Sexualleben der Beteiligten, ihre Würde, zum allgemeinen Diskussionsstoff auf Partys und in Büros zu machen? Wohl kaum. Wenn sich Frauen schwertun, sexuelle Gewalt anzuzeigen, dann auch deshalb, weil sie wissen, wie schwierig die Beweislage ist. Denn meist finden Vergewaltigungen eben nicht vor aller Augen statt, häufig zuhause, nicht selten sogar im ehelichen Schlafzimmer. In Schweden werden solche Prozesse komplett nicht-öffentlich verhandelt. Ob das für die Opfer nur hilfreich ist, bleibt fraglich. Öffentlichkeit bietet schließlich auch Schutz. Ein Ex-Staatsanwalt erklärte kürzlich in einer TV-Runde, er wisse nicht, ob er seiner eigenen Tochter zu einer Anzeige raten würde. Das galt schon vor Kachelmann, das gilt auch nach diesem Prozess. Fazit: Nur weil Jörg Kachelmann ein, sagen wir mal ausschweifend lebender Mann ist, muss er noch lange kein Vergewaltiger sein. Für eine Verurteilung bedarf es Beweise. Dennoch stellt sich die Frage, ob mutmaßliche Opfer in Vergewaltigungsprozessen mehr Schutz erfahren müssen.

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