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WAZ: Urteil im Wahlkampf. Kommentar von Gregor Boldt

Essen (ots)

Das Urteil des Landesverfassungsgerichts zur Beteiligung der NRW-Kommunen an den Einheitslasten kommt für die Parteien zur Unzeit: am 8. Mai, fünf Tage vor der Landtagswahl.

Bei der Bestimmung des Verkündungstermins konnten die Verfassungshüter wohl nicht ahnen, dass am 13. Mai das Landesparlament gerade mal zwei Jahre nach der Wahl 2010 neu zusammengesetzt werden muss, was sie gestern auch betonten. Sie wissen um die Sensibilität des Themas und die eventuelle Wirkung ihrer Entscheidung in der Öffentlichkeit.

So wie es aussieht, könnte die Klage der Kommunen in Münster Erfolg haben. Das ließe weder CDU und FDP noch SPD und Grüne in einem guten Licht erscheinen. Die schwarz-gelbe Regierung war es, die 2007 die Änderung zu Lasten der Städte und Gemeinden beschlossen und drei Jahre später verabschiedet hatte. Rot-Grün aber hat bei allem Schimpfen auf die neue Abrechnungsmethode auch nichts unternommen, um an der Situation der notleidenden Kommunen in diesem Punkt etwas zu ändern.

Insofern darf sich keine Partei von dem Urteil am 8. Mai ein Wahlgeschenk erhoffen.

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