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WAZ: Kein Sonderrecht für die Kirche - Kommentar von Winfried Dolderer
Essen (ots)
Blut muss heute nicht mehr fließen wie etwa in England vor 850 Jahren, als der Erzbischof Thomas Becket am Hochaltar der Kathedrale von Canterbury erschlagen wurde, wenn Staat und Kirche um die Abgrenzung ihrer jeweiligen Sphären streiten. Heute tragen wir solche Konflikte gewaltfrei aus, zum Beispiel vor dem Bundesarbeitsgericht. Dessen gestriges Urteil ist gleichwohl von nicht weniger fundamentaler Bedeutung. Im modernen Staat darf es keine vom weltlichen Recht freien Zonen geben. Seit der Französischen Revolution ist das so. Im Staat des Grundgesetzes, der Bundesrepublik des 21. Jahrhunderts, dürfte es demzufolge auch keine streikrechtsfreie Zone geben. Dass es sie bislang in kirchlichen Einrichtungen doch gibt, hat mit der deutschen Verfassungstradition zu tun, die anders als in Frankreich den strikten Laizismus nicht kennt. Seit 1919 gibt es hier jene Klauseln, die der Kirche einen Rest ihrer einstigen Rechtsautonomie noch immer verbürgen. Dass sich daran nichts ändert, darüber hat bislang das Verfassungsgericht gewacht. Das gestrige Urteil ist das erste eines höchsten Bundesgerichts, das dieses kirchliche Sonderrecht in Frage stellt. Warum auch sollen Ärzte, Altenpfleger oder Kindergärtnerinnen nicht streiken dürfen? Ihre Arbeit ist höchst weltlich, ob im kirchlichen Dienst oder nicht. Es braucht also nicht mit anderen Maßstäben gemessen zu werden als mit jenen, die für alle Arbeitnehmer gelten.
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