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WAZ: Muslime fordern eigene religiöse Feiertage

Essen (ots)

Die Bundesländer sollten gesetzliche Feiertage für Muslime einführen. Das hat der Vorsitzende des Zentralrats der Muslime in Deutschland, Aiman Mazyek, gefordert. Es wäre "ein wichtiges integrationspolitisches Zeichen" und würde "die Toleranz in unserer Gesellschaft" unterstreichen, sagte er den Zeitungen der WAZ-Gruppe (Donnerstagausgabe).

Mazyek schlug je einen Tag während des Ramadans und des islamischen Opferfestes vor. Es gehe nicht um arbeitsfreie Tage für alle Bürger, betonte er. Doch wären die Feiertage in der Arbeitswelt von Vorteil. So könnten bei der Polizei Muslime für Kollegen einspringen, die an Ostern frei nähmen, sagte Mazyek.

Der CDU-Innenpolitiker Wolfgang Bosbach sieht dafür "weit und breit keine Notwendigkeit". Deutschland habe "keine islamische Tradition". Die bisherigen religiösen Feiertage seien in einer christlichen-abendländischen Tradition entstanden, so Bosbach zur WAZ.

Die Muslime können sich bestätigt fühlen durch eine hochrangige Expertenkommission der Robert-Bosch-Stiftung. Das geltende Recht wirke sich "zunehmend als Ungleichbehandlung von Religionen" aus, heißt es in einem Bericht zur "Zukunft der Arbeitswelt". Darin schlagen die Experten zwei Feiertage für nicht-christliche Religionen vor. Das könne man vertraglich, betrieblich, tarifrechtlich regeln oder auch per Gesetz sicherstellen, dass Juden und Muslime an ihren Feiertagen Anspruch auf Urlaub hätten.

NRW-Sozialminister Guntram Schneider (SPD) sagte den WAZ-Zeitungen, er sehe, dass Menschen anderer Religionen ihre Festtage feiern möchten. Doch wäre eine Ausweitung der gesetzlichen Feiertage "wirtschaftlich nicht finanzierbar". Er plädierte dafür, "dass die Betriebe ihren nicht-christlichen Mitarbeitern an deren höchsten gesetzlichen Feiertagen Urlaubstage gewähren bzw. ausgleichsfrei geben, dort wo es Arbeitszeitkonten gibt". Das sei besser als eine gesetzliche Regelung, pflichtete die Grünen-Fraktionsvize Ekin Deligöz gegenüber der WAZ bei. Die meisten Arbeitgeber erlaubten Urlaub zu religiösen Feiertagen.

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