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WAZ: Angemessene Anzahlungen. Kommentar von Frank Meßing zum Reiseurteil

Essen (ots)

Zum Jahresende wälzen wieder viele Pauschalreisende Kataloge und Internetseiten, um ein Ziel für den nächsten Urlaub auszusuchen. Wer bis Ende Januar bucht, kann Frühbucherrabatte in Anspruch nehmen. Umso ärgerlicher ist es, dass einige Veranstalter Erholungssuchende mit gewaltigen Anzahlungen zur Kasse bitten. Dem hat der BGH gestern höchstrichterlich einen Riegel vorgeschoben. Einmal mehr wurden die Rechte der Verbraucher gestärkt. Die Geduld der Verbraucherschützer, die sich durch die Instanzen geklagt haben, hat sich ausgezahlt. Die Obergrenze für Anzahlungen liegt nun bei 20 Prozent. Der Rest wird vier Wochen vor Reiseantritt fällig. Das sind angemessene Konditionen, die Touristen nicht über Gebühr belasten. Viele Reiseveranstalter, die über Monate mit dem Geld ihrer Kunden arbeiteten, mussten nun an das bewährte deutsche "Zug-um-Zug-Prinzip" erinnert werden. Es besagt, dass Ware erst bezahlt werden muss, wenn sie auch wirklich da ist. Den neuen Schrank müssen Kunden ja auch erst voll bezahlen, wenn er im Wohnzimmer steht.

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