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WAZ: Grund genug für etwas Demut - Kommentar von Stefan Schulte zur Erbschaftssteuer

Essen (ots)

Der Staat tut gut daran, einen vererbten Familienbetrieb anders zu besteuern als ein vererbtes Bankkonto. Ganz einfach, weil am Wohlergehen der Firma auch das Schicksal der dort Beschäftigten hängt. An diesem Grundsatz rüttelt Karlsruhe zu Recht nicht.

Aber: Beim Ausbau der Privilegien für Firmenerben hat die schwarz-rote Regierung 2009 überdreht. Und die Große Koalition anno 2014 täte gut daran, das Urteil nicht einfach wegzuwischen mit dem lapidaren Verweis, man müsse ja nur ein paar Details ändern. Es sind eben keine Kleinigkeiten, die das Gericht als Bruch des Grundgesetzes zeiht. Die Schlupflöcher, durch die rein private Erbmasse ins kaum oder gar nicht zu versteuernde Betriebsvermögen fließen kann, sind schlicht zu groß, sie laden zum Missbrauch ein.

Ein wenig Demut stünde der Koalition besser als dieses aufgesetzte Sichbestätigtfühlen. Ihr Auftrag, das Gesetz so zu ändern, dass Firmen im Erbfall nach Leistungsfähigkeit besteuert, aber nicht gefährdet werden, ist so leicht eben nicht. Und das leichthin gegebene Versprechen, dies ohne Mehrbelastung hinzukriegen, spricht dem Karlsruher Urteil Hohn. Die Richter halten bei großen Firmen die Rabatte in der Summe schlicht für zu hoch.

Will die Regierung dem gerecht werden, kommt sie nicht umhin, die Schlupflöcher enger zu stricken. Andernfalls landet auch ihr neues Gesetz irgendwann wieder in Karlsruhe.

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