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WAZ: Die Zukunft der Grundrechte. Kommentar von Andreas Tyrock zur Demokratie

Essen (ots)

Gestern Abend wollten wieder Tausende Menschen durch Dresden marschieren - für und gegen Pegida. Doch es blieb wegen des Demonstrationsverbots ruhig. Dafür gingen die Menschen in Duisburg, Düsseldorf und anderen Städten auf die Straße. Ohne Drohungen, ohne Zwischenfälle. Die Dresden-Absage hingegen erhitzt weiterhin die Gemüter und wird politisch je nach Interessenlage genutzt. Das ist angesichts der Brisanz und der Emotionen legitim und nachvollziehbar. Wenn das Verbot aber als Sieg des Terrors über die Demokratie oder als Versagen der Sicherheitskräfte skandalisiert wird, dann geht die Kritik deutlich zu weit. Zu den Fakten: Das Versammlungs- und Demonstrationsrecht gehört zu den Grundlagen der Demokratie und genießt zu Recht höchsten Schutz. Dies gilt natürlich auch für Pegida-Märsche, ob man sie nun für richtig oder für falsch hält. In Dresden lag nach Einschätzung der Sicherheitskräfte eine konkrete Bedrohungslage vor, und es gibt keine Erkenntnisse, dass dem nicht so war. Insofern konnte die Entscheidung nur lauten, Zehntausende Menschen vor einer Anschlagsgefahr zu schützen. Wer hätte für ein anderes Vorgehen die Verantwortung übernehmen wollen? Deshalb zählt jetzt nur der Blick nach vorn. Die Dresden-Absage muss einmalig bleiben. Erst wenn es den Sicherheitskräften und damit dem Staat nicht gelänge, die Wahrung der Grundrechte auf Versammlung und freie Meinungsäußerung auch künftig zu gewährleisten, bedeutete dies eine Niederlage der wehrhaften Demokratie gegenüber dem islamistischen Terror. Die Auswirkungen auf das Leben und den Alltag, auch auf die Glaubwürdigkeit und Legitimation staatlicher Institutionen, wären gravierend. Dies gilt auch mit Blick auf die Reputation der Pegida-Organisatoren. Die dürften aus ihrer aktuellen Märtyrer-Rolle weiteres politisches Kapital schlagen. Der Weg in die Öffentlichkeit, gestern erstmals über eine Pressekonferenz mit der ansonsten so geschmähten "Lügenpresse", ist ein klares Indiz. Die Entscheidung von Dresden wird nur dann zur Fußnote, wenn sie einmalig bleibt.

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