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WAZ: Eine Klagewelle muss nicht sein. Kommentar von Ulf Meinke zu Thyssen-Krupp
Essen (ots)
Aus gutem Grund können Unternehmen, in denen das Geld knapp ist, auf die Erhöhung von Betriebsrenten verzichten. Schließlich darf es nicht sein, dass die Arbeitsplätze der aktiven Beschäftigten durch Ausschüttungen an die ehemaligen Kollegen gefährdet werden. Doch manche Unternehmen haben es auch an anderer Stelle übertrieben und immer nur dann die Betriebsrenten erhöht, wenn sie verklagt worden sind - nach dem nüchternen Kalkül, dass die Kosten für juristische Beratung allemal niedriger ausfallen als absehbare Aufwendungen für eine flächendeckende Anhebung der betrieblichen Renten. Es ist schwer vorstellbar, dass ein Unternehmen wie Thyssen-Krupp eine solche Verklag-mich-doch-Taktik in die Tat umsetzen wird, auch wenn nun schon seit einiger Zeit ein Streit mit Betriebsrentnern schwelt. Dass Thyssen-Krupp die Einschätzungen des Bundesarbeitsgerichts abwartet, ist allzu verständlich. Aber wenn die Urteile auf dem Tisch liegen und Nachzahlungen nahelegen, sollte es der Konzern nicht auf eine Klagewelle ankommen lassen. Dann gilt es, eine Lösung zu suchen, die auch jene Betriebsrentner zufrieden stellt, die nicht unbedingt gegen ihren ehemaligen Arbeitgeber vor Gericht ziehen möchten.
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