Westdeutsche Allgemeine Zeitung
WAZ: Ärztekammer-Präsidenten in NRW dringen auf neue Zulassungsregeln für Medizinstudenten
Essen (ots)
Führende Vertreter der Ärzteschaft in NRW plädieren für eine Abschaffung des Numerus clausus (NC) als zentrales Auswahlkriterium für die Zulassung zum Medizinstudium. Die Abiturnote dürfe nicht länger maßgeblich entscheidend dafür sein, welche Bewerber einen der knapp 11.000 begehrten und teuren Studienplätze in Deutschland erhalte, sagte Theodor Windhorst, Präsident der Ärztekammer Westfalen-Lippe, der in Essen erscheinenden Westdeutschen Allgemeinen Zeitung (WAZ, Montagsausgabe). "Der Numerus clausus ist verfehlt, weil eine 1,0 im Abitur nichts über die Qualität eines künftigen Arztes aussagt", so Windhorst. Rudolf Henke, Präsident der Ärztekammer Nordrhein, ergänzte: "Das Auswahlverfahren muss so reformiert werden, dass Motivation, berufliche Erfahrung, persönliche Eignung und soziales Engagement berücksichtigt werden." Auch Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe dringt auf neue Zulassungsregeln für Medizinstudenten: "Wir haben uns mit den Bundesländern darauf verständigt, dass Hochschulen bei der Bewerberauswahl künftig nicht nur auf gute Noten, sondern auch auf die sozialen Fähigkeiten der Studierenden achten sollen", sagte der CDU-Politiker der WAZ. Gröhe erwartet zudem von den Ländern, dass sie weitere Reformvorhaben aus dem gemeinsamen "Masterplan Medizinstudium 2020" umsetzen: So soll bei der Studienplatzvergabe stärker berücksichtigt werden, wenn ein Bewerber etwa im Rettungsdienst tätig ist, sich sozial oder in der Alten- und Krankenpflege einsetzt. "Unsere Gesellschaft des längeren Lebens braucht gut ausgebildete junge Ärztinnen und Ärzte mit Teamgeist, Begeisterung für den Beruf und der Fähigkeit, mit Patientinnen und Patienten auf Augenhöhe zu sprechen", so Gröhe. Das Bundesverfassungsgericht verhandelt am 4. Oktober über die Frage, ob die geltenden Regeln für die Vergabe von Studienplätzen im Fach Medizin mit dem Grundgesetz vereinbar sind. Die bundesweit zentrale Verteilung der Studienplätze nach dem Numerus clausus der Bewerber steht seit langem in der Kritik. Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen bezweifelt, dass die Vergabepraxis verfassungskonform ist.
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