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WAZ: Kommunalgesetz: Sitzungsschwänzern geht es ans Geld

Essen (ots)

Sitzungsschwänzern in den Stadt- und Gemeinderäten soll es in Nordrhein-Westfalen künftig an den Geldbeutel gehen. Das sieht eine von der schwarz-gelben Koalition geplante Änderung kommunalrechtlicher Vorschriften vor, die am kommenden Mittwoch in erster Lesung vom Landtag beraten wird. Das berichtet die in Essen erscheinende Westdeutsche Allgemeine Zeitung (WAZ, Montagausgabe). "Wird das Mandat länger als drei Monate nicht wahrgenommen, kann eine Aufwandsentschädigung für die Zeit der andauernden Nichtausübung des Mandats nicht beansprucht werden, es sei denn, das Mitglied hat die Nichtausübung nicht zu vertreten", heißt es in dem Gesetzestext.

In NRW engagieren sich etwa 17.500 Kommunalpolitiker weitgehend ehrenamtlich in Stadträten und Kreistagen. Sie erhalten je nach Größe der Stadt eine monatliche Aufwandsentschädigung zwischen 230 und 630 Euro. Dass ein Mandat nicht korrekt wahrgenommen werde, sei kein Massenphänomen, komme jedoch angesichts der Zersplitterung vieler Räte mit politischen Kleinstgruppen durchaus vor, hieß es in Düsseldorf.

"Die Bürgerinnen und Bürger dürfen hohe Ansprüche an die Kommunalpolitik haben. Diese Ansprüche werden von den meisten Ehrenamtlern auch jeden Tag erfüllt. Wer sich aber wählen lässt und die Arbeit dann einstellt, muss zukünftig auch mit finanziellen Konsequenzen rechnen", sagte FDP-Kommunalexperte Henning Höne der WAZ. Dies sei sowohl gegenüber den Wählern als auch gegenüber den anderen Kommunalpolitikern nur gerecht.

Zugleich erweitert das neue Gesetz den Spielraum der Städte, die Arbeitsbedingungen engagierter Ratsleute zu verbessern. Beim Auslagenersatz kann jede NRW-Kommune den Plänen zufolge künftig selbst entscheiden, ob sie noch Fahrt- und Parkkosten erstattet oder aus Klimaschutzgründen ein ÖPNV-Ticket gewährt. Bei Digitalsitzungen können Belastungen wie Kinderbetreuungs- oder Pflegekosten besser geltend gemacht werden. Zudem kann jeder Rat demnächst selbst beschließen, zusätzlich zur Aufwandsentschädigungen noch Geld- oder Sachleistungen etwa für IT-Geräte zur Wahrnehmung digitaler Sitzungen zu gewähren.

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