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WAZ: Staatliche Hacker gebremst: Grundrechts-Abwägung - Leitartikel von Hendrik Groth
Essen (ots)
Der Große Lauschangriff wurde teilweise für verfassungswidrig erklärt. Wenn ein Polizist sich als Hacker betätigt und auf den Computer eines Verdächtigen zugreift, wird gegen die Unverletzlichkeit der Wohnung verstoßen. Die Festplatte dokumentiert die Lebensführung des Einzelnen. Datenschutz ist kein staatlicher Gnadenbeweis, Datenschutz schützt die Intimität eines jeden. Die Hausdurchsuchung muss ein Richter oder Staatsanwalt genehmigen. Für das Ausspähen der Festplatte muss das auch gelten. Das Abwägen zwischen Bürgerrechten und den Bedürfnissen der inneren Sicherheit ist schwierig geworden. Denn die Gründe der Ermittler sind gut. Terroristen nutzen das Internet virtuos. Nach dem Karlsruher Richterspruch muss nun zügig ein Gesetz formuliert werden, weil der Eingriff per Internet in Bürgerrechte schwerwiegend ist. Die strengen Voraussetzungen für eine Telefonüberwachung müssen auch für die Computer-Durchsuchung bei Schwerstkriminalität gelten. Mit einer richterlichen Genehmigung könnten dann Polizisten die gewünschte "Waffengleichheit" mit den Cyber-Verbrechern erhalten.
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