Westdeutsche Allgemeine Zeitung
WAZ: RAF-Geschichte ist nicht zu Ende: Eine Chance zur (Teil)-Aufklärung - Leitartikel von Ulrich Reitz
Essen (ots)
In der öffentlichen Wahrnehmung war die Rote Armee Fraktion fast schon Geschichte. Die RAF löste sich 1998 offiziell auf. Danach ist von deutschen Terroristen, so weit man weiß, keine Gefahr mehr ausgegangen. Dennoch ist dieses dunkle deutsche Kapitel keineswegs zu Ende.
Und dies nicht nur, weil nun durch neue Zeugen-Aussagen die Rechtsprechung im Fall Buback plötzlich doch noch einmal in Frage steht. Weil dadurch das Verhalten der Justiz wie der Sicherheitsbehörden in einem, seien wir vorsichtig, diffusen Licht erscheint. Weil einmal mehr deutlich wird, wie verblendet die Terroristen waren - und bis heute noch sind. Der sogenannte deutsche Herbst und seine justizielle wie historische Bewertung ist auch darum noch keine abgeschlossene Angelegenheit, weil die allermeisten der Morde noch nicht aufgeklärt sind. Nicht der am früheren Siemens-Vorstand Beckurts, auch nicht der am Deutsche-Bank-Chef Herrhausen, ebensowenig die Schüsse auf Rohwedder in Düsseldorf. Und auch die Ermittlungsakte Schleyer ist noch nicht geschlossen. Das liegt eben auch an der ideologischen Verblendung der Täter, ihrer Wagenburg-Mentalität, ihrem, vielfach bis heute bestehenden tiefen Misstrauen in den deutschen Rechtsstaat. Sie helfen nur insofern an der Aufklärung längst vergangener Taten mit, als sie selbst nach eigenem Gusto dies für richtig befinden.
Von den 22 Gewalttaten der RAF der sogenannten dritten Generation, die sie zwischen 1984 und 1998 verübte, sind erst zwei (!) aufgeklärt. Die Terroristen haben 33 Menschen auf dem Gewissen; wer wen genau, ist immer noch Sache der Ermittler.
Politiker aller Parteien fordern nun, wieder neu zu ermitteln. Für die Behörden, die Bundesanwaltschaft, den Verfassungsschutz, das Bundeskriminalamt, werden es Recherchen in eigener Sache werden. Das könnte durchaus unangenehm werden. Denn: Hielten die Ermittler tatsächlich Informationen zurück, was dann ganz offensichtlich zu Fehlurteilen führte? Muss ein ganzes Verfahren neu aufgerollt werden?
Im Hintergrund schwebt wieder die ewige, große Frage: Wie groß war damals, wie groß darf heute das Eigenleben von Geheimdiensten sein? Inwieweit sollten sie aus eigenem Interesse, etwa um ihre Zeugen bzw. Kronzeugen zu schützen, Ermittlungsergebnisse zurückhalten dürfen? Eins ist aber auch klar: Zu einer Revision der Geschichte taugen die jetzigen Erkenntnisse nicht. Es bleibt klar, wer Täter war und wer Opfer.
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