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Lovells für FREIZEITWOCHE erfolgreich

Frankfurt am Main (ots)

Bundesgerichtshof setzt Meilenstein für
die Presserechtspraxis: Auf die konkrete Veröffentlichung bezogene 
Unterlassungsverpflichtungserklärungen sind ausreichend. Ein 
Rund-um-Persönlichkeitsschutz ist nicht geboten.
Franziska van Almsick war zusammen mit ihrem damals neuen Partner 
auf Sardinien u.a. am Strand vor ihrem Hotel fotografiert worden. 
FREIZEITWOCHE hatte diese Aufnahmen veröffentlicht. Auf Abmahnung des
früheren Schwimmstars hat FREIZEITWOCHE vorgerichtlich eine 
strafbewehrte Unterlassungsverpflichtungserklärung dahingehend 
abgegeben, es zu unterlassen, wie in dieser Ausgabe von FREIZEITWOCHE
die bereits veröffentlichten Fotos erneut zu verbreiten.
Trotzdem ließ Franziska van Almsick Klage erheben, woraufhin das 
Kammergericht mit Urteil vom 22. November 2005 FREIZEITWOCHE 
verurteilt hat, Bildnisse der Franziska van Almsick zu verbreiten, 
wie in FREIZEITWOCHE am besagten Ort geschehen. Damit sollte das 
Verbot auch "im Kern gleichartige Bilder" wie die von der früheren 
Schwimmerin vorgerichtlich beanstandeten erfassen.
Der 6. Zivilsenat hat nunmehr auf Revision von FREIZEITWOCHE die 
Klage in vollem Umfang abgewiesen. Die bereits vorgerichtlich 
abgegebene Unterlassungsverpflichtungserklärung sei ausreichend, um 
die einmal begründete Wiederholungsgefahr auszuräumen. Ein darüber 
hinausgehender Anspruch von Franziska van Almsick im Sinne eines 
Rund-um-Persönlichkeitsschutzes bestehe nicht. Denn aufgrund der 
stets erforderlichen Abwägung zwischen dem Informationsinteresse der 
Öffentlichkeit einerseits und dem Interesse des Abgebildeten am 
Schutz seiner Privatsphäre andererseits könne nicht im Voraus für 
alle Fälle festgelegt werden, ob ein anderer Kontext eine erneute 
Veröffentlichung nicht rechtfertigen würde.
Medienrechtler Dr.Stefan Engels von Lovells: "Der 
Bundesgerichtshof setzt damit der Praxis uferloser Verbote ein Ende. 
Der Verbotsanspruch muss sich eng an der ursprünglichen 
Veröffentlichung orientieren, womit ein zentrales Stück 
Pressefreiheit zurück gewonnen wird. Trägt nämlich die Presse das 
Verstoßrisiko, wird sie eher von zulässigen Veröffentlichungen 
Abstand nehmen.
BGH-Anwalt: Dr. Thomas von Plehwe
Anwälte Lovells: Dr. Stefan Engels (Partner), Verena Grentzenberg 
und Dr. Uwe Jürgens (Associates)
Über Lovells
Lovells LLP ist mit mehr als 3000 Mitarbeitern verteilt auf 26 
Büros in Asien, Europa und den Vereinigten Staaten eine der führenden
internationalen Anwalts-Sozietäten. Über 1.600 Rechtsanwälte bieten 
Unternehmen, Finanzinstituten und der öffentlichen Hand weltweit in 
den wichtigsten Wirtschafts- und Finanzzentren Rechtsberatung auf 
höchstem Niveau. Wir beraten regelmäßig bei komplexen und 
internationalen Transaktionen sowie bei einigen der bedeutendsten 
handelsrechtlichen Streitfragen.Lovells (die "Firma") ist eine 
internationale Rechtspraxis und umfasst Lovells LLP und ihre 
zugehörigen Büros.
Lovells LLP ist als Limited Liability Partnership unter OC 323639 
in England und Wales registriert. Registersitz: Atlantic House, 
Holborn Viaduct, London EC1A 2FG.
Die Bezeichnung Partner bezieht sich auf Mitglieder der Lovells 
LLP oder Mitarbeiter mit entsprechender Stellung und Qualifikation.
Weitere Informationen:
Lovells LLP
PR Manager Germany
Dr. Christian Seidenabel
Untermainanlage 1
60329 Frankfurt am Main
Tel: 069 96236 636
Fax: 069 96236 100
E-Mail:  christian.seidenabel@lovells.com

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