Lovells-Mandantin FORIS AG mit einstweiliger Verfügung gegen Deutsche Börse AG erfolgreich
Frankfurt am Main (ots)
Das Landgericht Frankfurt/Main hat heute (Donnerstag) mit seinem Urteil (AZ 3-13 O 110/01) einem Antrag der FORIS AG auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen die Deutsche Börse AG überwiegend stattgegeben. Die FORIS AG wird von der Wirtschaftsanwaltssozietät Lovells Boesebeck Droste vertreten. Nach dem Richterspruch ist es der Deutschen Börse AG untersagt, die neuen Ausschlussregelungen für Penny-Stocks auf die FORIS AG innerhalb der ersten sechs Monate nach Inkrafttreten des neuen Regelwerkes anzuwenden.
"Das Gericht hat sich unserer Auffassung angeschlossen, dass die Deutsche Börse AG das Regelwerk Neuer Markt jedenfalls nicht über Nacht einseitig ändern darf", erklärte FORIS-Anwalt Dr. Benedikt Bräutigam von der Sozietät Lovells Boesebeck Droste: "Der Neue Markt ist - auch nach Auffassung der Deutschen Börse AG - privatrechtlich organisiert. Beim Regelwerk handelt es sich somit um Allgemeine Geschäftsbedingungen, die nur unter besonderen, engen Voraussetzungen nachträglich einseitig geändert werden können. Ob diese Voraussetzungen hier vorliegen, erscheint uns zweifelhaft".
Das Gericht hat entschieden, dass jedenfalls die einseitige Änderung des Regelwerkes Neuer Markt mit einer Ankündigungsfrist von nur wenigen Wochen unangemessen kurz und damit nach den Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches unbillig und unwirksam ist. Die Deutsche Börse AG muss der FORIS AG Gelegenheit geben, sich - auch durch Beschlüsse ihrer ordentlichen Hauptversammlung - auf die neuen Regelungen einzustellen.
"Dabei gilt das Verbot, den neuen Ausschlussgrund anzuwenden nur im Verhältnis zur FORIS AG, nicht aber gegenüber allen am Neuen Markt notierten Unternehmen", betonte Dr. Benedikt Bräutigam von Lovells Boesebeck Droste: "Obwohl die Deutsche Börse AG das Regelwerk Neuer Markt bereits häufig einseitig geändert hat, ist dies - soweit ersichtlich - die erste gerichtliche Entscheidung zur Zulässigkeit dieser einseitigen Änderungen des Regelwerkes. Für andere am Neuen Markt notierte Unternehmen, die vom Ausschluss nach den neuen Penny-Stocks-Regelungen bedroht sind, ist das Urteil eine Aufforderung, sich ebenfalls hiergegen zur Wehr zu setzen".
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