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Lovells berät die europäische Kommission bei der Duchsetzung des europäischen Beihilferechts

Frankfurt am Main (ots)

Die Europäische Kommission hat heute eine Studie über die
Anwendung des EU-Beihilferechts auf nationaler Ebene veröffentlicht.
Die Studie wurde von international anerkannten
Beihilferechtsexperten, darunter der Leiter der Beihilfepraxis der
internationalen Rechtsanwaltskanzlei Lovells, Jacques Derenne, sowie
weiteren Anwälten von Lovells, erstellt.
Die Studie ist Teil des von der Europäischen Kommission im Juni
2005 initiierten Aktionsplans "Staatliche Beihilfen". Der Aktionsplan
benennt die Leitlinien für eine umfassende Reform des Beihilferechts
und der Beihilfeverfahren.
In der Studie wird anhand von Gerichtsentscheidungen aus 15
Mitgliedstaaten der Europäischen Union überprüft, ob und inwieweit
das europäische Beihilfenrecht auf nationaler Ebene umgesetzt wird.
Darüber hinaus wird die Wirksamkeit der Maßnahmen untersucht, mit
denen die Mitgliedstaaten unrechtmäßige Beihilfen von
Beihilfeempfängern zurückfordern. Zudem formulieren die Autoren der
Studie Empfehlungen, wie die Durchsetzung des Beihilferechts auf
nationaler Ebene verbessert werden kann. Damit leistet die Studie
einen wesentlichen Beitrag zur aktuellen Debatte über die Reform der
europäischen Beihilfepolitik.
Die Studie untergliedert sich in zwei Teile. Im ersten Teil werden
Entscheidungen nationaler Gerichte mit beihilferechtlichem Bezug
untersucht. Seit 1999 hat sich die Zahl der Fälle mehr als
verdreifacht und die meisten Entscheidungen entfallen auf Gerichte in
Deutschland, Italien und Frankreich. Die wichtigsten Ergebnisse sind:
  • Privatpersonen und Unternehmen berufen sich insbesondere dann auf beihilferechtliche Vorschriften, wenn sie staatlich auferlegte Belastungen abwehren wollen. So betrafen ungefähr 50% der untersuchten Entscheidungen vermeintlich diskriminierende Steuerbelastungen.
  • Auf Beschwerden, in denen sich Unternehmen direkt gegen eine Beihilfe für einen ihrer Wettbewerber wenden, entfallen nur 19% der untersuchten Entscheidungen.
  • Es gibt bislang nicht eine einzige Entscheidung - in keinem der 15 untersuchten Mitgliedstaaten - in der ein nationales Gericht einer Privatperson oder einem Unternehmen Schadensersatz wegen Verletzung beihilferechtlicher Vorschriften gewährt hätte.
Im weiten Teil der Studie wird anhand von Beispielen aus Belgien, 
Deutschland, Frankreich, Italien und Spanien untersucht, auf 
welche Hindernisse die Mitgliedstaaten bei der Umsetzung von 
Rückforderungsentscheidungen der Kommission stoßen. Die Autoren 
der Studie kommen zwar zu dem Ergebnis, dass die 
Rückforderungsentscheidungen mittlerweile besser umgesetzt werden, 
stellen aber zugleich auch fest, dass es immer noch erhebliche
Schwierigkeiten gibt:
  • Es ist oft unklar, wer auf Seiten des jeweiligen Mitgliedstaates für die Rückforderung zuständig ist. Die Kompetenzzuordnung wird noch dadurch erschwert, dass Beihilfen häufig auf Länderebene oder kommunaler Ebene gewährt werden.
  • In keinem der untersuchten Mitgliedstaaten gibt es klar definierte Verfahrensvorschriften für die Rückforderung von Beihilfen. Insbesondere bei der Anwendung einstweiliger Maßnahmen gibt es in keinem der Mitgliedstaaten eine einheitliche Praxis.
Auf der Grundlage der Ergebnisse der Studie kommen die Autoren zu
folgenden Empfehlungen:
  • Die Europäische Kommission sollte neue Leitlinien erarbeiten, die dazu beitragen, die auf nationaler Ebene im Bereich des Beihilfenrechts anwendbaren Standards zu verdeutlichen und zu vereinfachen.
  • Die Europäische Kommission sollte gemeinsam mit den Mitgliedstaaten erörtern, inwieweit einheitliche Voraussetzungen für Schadensersatzansprüche von Wettbewerbern gegen Empfänger unrechtmäßiger Beihilfen wünschenswert wären.
  • "Best Practice"-Leitlinien würden dazu beitragen, die Praxis der Rückforderung in den verschiedenen Mitgliedstaaten zu vereinheitlichen.
Jacques Derenne, Leiter der Praxisgruppe "Beihilfenrecht" von
Lovells, eine der führenden und häufig empfohlenen europäischen
Kanzleien in diesem Bereich, sagte:
"Ich bin stolz mit meinem Team zu dieser bedeutenden Studie
beigetragen zu haben. Sie ist das Ergebnis der sehr guten
Zusammenarbeit mit den Kollegen aus anderen Kanzleien unter der
Federführung der Europäischen Kommission. Die Tatsache, dass unser
Team maßgeblich an der Erstellung der Studie beteiligt war,
verdeutlicht die Kompetenz von Lovells im Bereich des
Beihilfenrechts."
Im europäischen Vergleich werden in Deutschland besonders viele
Beihilfen gewährt, so dass es nicht erstaunlich ist, dass sich ein
großer Teil der Studie mit Entscheidungen von deutschen Gerichten
auseinandersetzt. Der Mitautor des Kapitels über Deutschland, Daniel
von Brevern, Rechtsanwalt bei Lovells in Düsseldorf, erläuterte
dazu:
"Die Untersuchung der Gerichtsentscheidungen hat gezeigt, dass
Beihilferecht in Deutschland insbesondere dann wahrgenommen wird,
wenn es gilt, Steuern, Abgaben und sonstige Belastungen abzuwehren.
Dagegen gab es nur ganz vereinzelte Verfahren, in denen sich
Unternehmen unmittelbar dagegen gewehrt haben, dass einer ihrer
Wettbewerber durch eine staatliche Subvention gefördert wird. Dies
lässt sich in erster Linie damit erklären, dass vielen Unternehmen
gar nicht bewusst ist, dass das europäische Beihilferecht eine
Grundlage dafür bietet, gegen die Gewährung solcher Subventionen vor
deutschen Gerichten vorzugehen."
Die Herausgeber der Studie sind Jacques Derenne (Lovells), Thomas
Jestaedt (Jones Day) und Tom Ottervanger (Allen & Overy).
Rechtsanwälte von Lovells waren zudem an der Erstellung der Kapitel
über Frankreich, Großbritannien, Belgien und Deutschland beteiligt.
Das Lovells-Team bestand aus Ciara Kennedy-Loest, Alix
Müller-Rappard, Daniel von Brevern, William Broere, Simon Albert und
Charlotte Wright sowie Eva Götz.
Eine detaillierte Zusammenfassung über den Hintergrund, die
wichtigsten Ergebnissen und Empfehlungen der Studie, ist auf Anfrage
erhältlich.
Kontakt und weitere Informationen:
Dr. Christian Seidenabel
PR Manager Germany
Lovells
Untermainanlage 1
D-60329 Frankfurt am Main
Tel.: +49-69-96236-636
Fax:  +49-69-96236-100
Email:  christian.seidenabel@lovells.com
http://www.lovells.com

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