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Keine Gefahr für Mensch und Umwelt: So schützen Sie Ihren Heizöltank vor Hochwasser

Berlin (ots)

Mit dem Klimawandel steigt auch die Hochwassergefahr - und damit das Risiko von Umwelt- und Gebäudeschäden. Austretendes Heizöl ist ein besonders schwerwiegendes Problem. Deshalb sind seit 2018 im Hochwasserschutzgesetz II strengere Schutzmaßnahmen vorgeschrieben. Was Besitzer von Ölheizungen beachten müssen, erklärt www.intelligent-heizen.info.

Wer nah an einem Fluss oder See lebt, genießt meist die schöne Wohnlage. Manche Regionen leiden aber auch unter der Wassernähe - wenn ein erhöhtes Hochwasserrisiko besteht. In den letzten Jahren ist die Gefahr sogar noch gestiegen und verschärft sich weiter: Studien zufolge wird etwa im Neckarraum die Zahl von Hochwassern in den kommenden 30 Jahren um bis zu 50 Prozent ansteigen.

Bei vergangenen Hochwassern hat austretendes Heizöl große Schäden verursacht - und zwar nicht nur an den Gebäuden. Das Heizöl verunreinigte und belastete auch die Umwelt in hohem Maße. Im Januar 2018 trat deshalb das Hochwasserschutzgesetz II in Kraft. Ziel des Gesetzes ist es, durch besondere Sicherheitsvorkehrungen und strengere Vorschriften das Schadensrisiko zu minimieren und Betreiber einer Ölheizung stärker in die Pflicht zu nehmen.

Handlungsbedarf in Überschwemmungs- und Risikogebieten

Betreiber einer Heizöltankanlage in einer von Hochwasser gefährdeten Region sind nach dem Gesetz verpflichtet, diese zu überprüfen und gegebenenfalls nachrüsten zu lassen. In welchem Zeitrahmen die Überprüfung stattfinden muss, hängt davon ab, ob die Anlage in einem sogenannten Überschwemmungsgebiet oder einem Risikogebiet liegt. Beide Gebiete werden von den Kreisverwaltungsbehörden ausgewiesen.

Zu den Überschwemmungsgebieten zählen beispielsweise Flächen zwischen einem Gewässer und einer Hochwasserschutzanlage, etwa einem Deich. Mit Risikogebieten sind Flächen gemeint, die bei Hochwasser überflutet werden könnten. Heizöltankanlagen, die in einem der beiden Gebiete angesiedelt sind, müssen künftig hochwassersicher sein. Die Frist für die Prüfpflicht der Betreiber in Überschwemmungsgebieten endet am 5. Januar 2023, in Risikogebieten am 5. Januar 2033. Die neue Regelung gilt für alle unterirdischen Heizöltankanlagen und alle oberirdischen Tanks mit einem Fassungsvermögen von mehr als 1.000 Litern.

Nie ohne Fachbetrieb: Abdichten oder Verankern

Beim richtigen Lagern von Heizöl in Überschwemmungs- und Risikogebieten ist der Hochwasserstand (HQ100-Marke) des Gebäudes entscheidend. Die sicherste Variante besteht darin, die Heizöltankanlage in einem Raum aufzustellen, der sich oberhalb der HQ100-Marke befindet. Ansonsten bieten sich für den Hochwasserschutz zwei Möglichkeiten an: zusätzliches Abdichten des Aufstellraums oder die Verankerung der Tanks. Beim Abdichten werden alle Raumöffnungen für den anstehenden Wasserdruck und Rückstau mit speziellen Vorrichtungen versehen. Verbindungsleitungen, Armaturen und Messgeräte müssen so konstruiert sein, dass im Überschwemmungsfall kein Wasser in den Tank gelangen kann. Außerdem muss der Behälter einem bestimmten Wasserdruck standhalten und die Entlüftungsleitungen müssen sich oberhalb der HQ100- Marke befinden.

Beim Verankern geht es darum zu verhindern, dass sich der Tank beim Eindringen des Wassers aus seiner Halterung löst und aufschwimmt. Durch spezielle Vorrichtungen wird der Tank am Boden, der Decke oder an den Wänden befestigt. Wichtig dabei: Installationsarbeiten zum Nachrüsten dürfen nur von einem Fachbetrieb ausgeführt werden. Weitere Informationen zum Thema Heizen mit Öl finden Verbraucher auf www.intelligent-heizen.info.

Über "Intelligent heizen"

Die verbraucherorientierte Plattform "Intelligent heizen" ist ein Angebot des Spitzenverbandes der Gebäudetechnik VdZ. Seit 2007 informiert das Serviceportal technologieoffen und energieträgerneutral über Maßnahmen für eine wirtschaftliche Heizungsmodernisierung. Bildmaterial in Druckqualität erhalten Sie unter www.intelligent-heizen.info. Tipps für energiesparendes Heizen und aktuelle Informationen gibt es auch auf Facebook.

Pressekontakt:


Corinna Olszok | KOMPAKTMEDIEN Agentur für Kommunikation GmbH
Telefon: 030 308811-28 | E-Mail: presse@kompaktmedien.de

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