Weitere Ausgestaltung des EU-Klimaziels für 2030 maßgeblich für Klimaschutz
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Pressemitteilung
Freiburg/Berlin, 11. Dezember 2020
Weitere Ausgestaltung des EU-Klimaziels für 2030 maßgeblich für Klimaschutz
Pünktlich zum fünften Geburtstag des Pariser Klimaschutzabkommens hat der Europäische Rat beschlossen, die Ziele der EU für den Klimaschutz zu verschärfen. So soll die EU bis zum Jahr 2030 mindestens 55 Prozent ihrer klimaschädlichen Treibhausgase im Vergleich zum Jahr 1990 reduzieren, um 2050 schließlich klimaneutral zu werden. Das Öko-Institut begrüßt die deutliche Anhebung des Klimaziels für 2030 und weist darauf hin, dass die genaue Ausgestaltung des Ziels entscheidend ist für die tatsächliche Menge an Treibhausgasen, die bis 2030 zu reduzieren ist. Zur Einordnung des Ziels hat das Öko-Institut heute ein Policy Paper veröffentlicht.
"Die Anhebung des EU-Klimaziels von 40 auf 55 Prozent Treibhausgasminderung bis 2030 ist ein wichtiger Erfolg für den Klimaschutz", betont Sabine Gores, Senior Researcher am Öko-Institut und Autorin des Policy Papers. "Wie viele Emissionen in der EU bis Jahr 2030 schließlich noch emittiert werden dürfen, hängt jetzt von den weiteren Verhandlungen zur Definition des Ziels und anschließend der Klimazielarchitektur, also der Ausgestaltung der politischen Instrumente, ab."
Details zählen für Größenordnung der Emissionsminderungen
Dabei spielt etwa die Frage, ob und wie die internationale Schifffahrt, der internationale Luftverkehr und der Landnutzungssektor in das neue EU-Klimaziel einbezogen werden, eine zentrale Rolle dafür, wie viele Treibhausgase bis 2030 noch ausgestoßen werden dürfen. Wird etwa die internationale Schifffahrt in das Ziel aufgenommen oder Teile des internationalen Flugverkehrs wieder ausgeschlossen, hat das Auswirkungen auf die Emissionen in den anderen Sektoren in der Größenordnung von einigen Prozentpunkten.
Der Grund dafür ist, dass die genannten Sektoren seit 1990 erhebliche Emissionszuwächse zu verzeichnen haben und keine Reduktion um 55 Prozent bis 2030 erwartet wird. Je weniger Emissionen jedoch in einzelnen Sektoren reduziert werden, desto höher müssen die Emissionsreduktion in anderen sein.
Streitpunkt Landnutzungssektor (LULUCF)
So wird aktuell auch die Rolle des Landnutzungssektors (engl.: Land Use, Land-Use Change and Forestry, LULUCF) debattiert. Sowohl die Europäische Kommission als auch der Europäische Rat haben sich für Netto-Zielsetzungen ausgesprochen. Durch die Nutzung von Naturräumen wie Wälder, Moore oder Grünflächen werden entweder Treibhausgase freigesetzt oder es können sogenannte Senken entstehen, die CO2 aus der Atmosphäre ziehen und speichern. Bezieht man den Landnutzungssektor in das EU-Klimaziel ein, in das er bislang nicht integriert ist, so könnten andere Sektoren im Jahr 2030 etwa 110 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente mehr ausstoßen, gut zwei Prozent der EU-Emissionen von 1990.
Das geschieht aus zwei Gründen: Zum einen verringert sich die Menge an Emissionen, auf die sich die 55 Prozent-Minderung bezieht, weshalb sich die absolute Menge an notwendigen Einsparungen verringert. Zum anderen verändert sich die Senke bis 2030 im Vergleich zu 1990 nur geringfügig. Ihr relativer Anteil an den Gesamtemissionen steigt dadurch und anderen Sektoren bleiben mehr Emissionen, die sie ausstoßen dürfen.
"Die Einbeziehung des Landnutzungssektors in das Klimaziel sollte nicht die Anforderung an Emissionsminderung in anderen Sektoren verwässern", betont Gores. "Separate Ziele und Anreize, um die Leistung von Senken zu erhöhen, wären dafür zielführend."
Beitrag der EU zum Pariser Klimaschutzabkommen (NDC)
Die Ausgestaltung der gesetzlichen Grundlagen für das neue EU-Klimaziel wird nun im Trilog zwischen EU-Parlament, Ministerrat und EU-Kommission weiterverhandelt. Die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler des Öko-Instituts betonen, dass es im Anschluss an die Festsetzung des Klimaziels auf die geeignete Gestaltung der Klimaarchitektur, also der politischen Instrumente, ankommt. So sollten weiterhin jährliche Budgets für alle Emissionen festgelegt und Anforderungen zur Emissionsreduktion in allen Sektoren gestaltet werden.
Der Europäische Rat hat auch beschlossen, dass die EU noch bis Ende des Jahres das neue Ziel als aktualisierten Klimaschutzbeitrag der EU (engl.: NDC, Nationally Determined Contribution) unter dem Pariser Klimaschutzabkommen einreicht. "Ein aktualisierter EU-Beitrag zum Klimaschutz ist ein Signal an andere Staaten, Tempo und Umfang beim Klimaschutz zu erhöhen und eigene NDCs weiter zu verbessern", so Gores weiter. "Er legt gleichzeitig die Grundlagen für eine klimaneutrale europäische Wirtschaft, die jetzt die Weichen für ihre klimaschonende und zukunftsfähige Ausrichtung stellen muss."
Ansprechpartner und -partnerin am Öko-Institut
Sabine Gores
Senior Researcher im Institutsbereich
Energie & Klimaschutz
Öko-Institut e.V., Büro Berlin
Telefon: +49 30 405085-325
E-Mail: s.gores@oeko.de
Jakob Graichen
Senior Researcher im Institutsbereich
Energie & Klimaschutz
Öko-Institut e.V., Büro Berlin
Telefon: +49 30 405085-366
E-Mail: j.graichen@oeko.de
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