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Philologenverband kritisiert eigenmächtige Ferienverlängerungen durch Eltern und Schüler

Berlin (ots)

Eine deutliche Zunahme von Anträgen auf
Unterrichtsbefreiungen vor und nach den Schulferien oder
eigenmächtige Ferienverlängerungen hat der Deutsche Philologenverband
(DPhV) im Rahmen einer Umfrage in verschiedenen Bundesländern
registriert. Zwar halte sich nach wie vor die große Mehrheit der
Eltern an die festgelegten Ferienzeiten, der Missbrauch nehme aber
eindeutig zu.
Den Ergebnissen der DPhV-Umfrage zufolge hat sich  der Trend, die
eigenen Urlaubszeitwünsche auch gegen die vorgegebenen staatlichen
Ferienzeiten durchzusetzen, verstärkt. Dies wird auch von
verschiedenen Kultusministerien der Bundesländer bestätigt.
"Viele Schulleitungen sehen sich inzwischen mit einer Flut von
Anträgen auf Unterrichtsbefreiungen an den Zeiträndern von Ferien
konfrontiert", erklärte der DPhV-Bundesvorsitzende Heinz-Peter
Meidinger. Dabei sei der Spielraum der Direktoren, solchen Gesuchen
stattzugeben, denkbar klein: "Die Rechtslage und die Rechtsprechung
sind hier eindeutig. Der Unterricht hat grundsätzlich Vorrang vor dem
Wunsch, günstige und passende Urlaubsangebote nutzen zu können."
Erst kürzlich hat der Baden-Württembergische
Verwaltungsgerichtshof dies in einem Urteil gegenüber einem
Elternpaar bestätigt, das die Ferien seiner Töchter ohne Erlaubnis um
ganze zwei Wochen verlängert hatte.
Neben diesen offensichtlichen Verstößen sei zudem von einer hohen
Dunkelziffer auszugehen, weil die Ferienverlängerung häufig von den
Eltern als Krankheit getarnt und gar kein Antrag gestellt werde,
erläuterte Meidinger. Er warnte die Erziehungsberechtigten davor,
ihre Kinder ohne Genehmigung der Schule selbst zu beurlauben:
"Kindern wird auf diese Weise die Einstellung vermittelt, dass Schule
nur Nebensache ist. Sie 'lernen' zudem, dass Schummeln und
Unehrlichkeit nur ein Kavaliersdelikt ist. Da fällt es dann dem
Lehrpersonal schwer, die Bedeutung von Schule und die Wichtigkeit von
Werten zu vermitteln."
Durch unerlaubte Ferienverlängerungen werde folglich nicht nur das
Vertrauensverhältnis zwischen Schule und Elternhaus empfindlich
gestört, auch könnten den Erziehungsberechtigten empfindliche Strafen
drohen: "Für Eltern sind schon mal Bußgelder in Höhe von einigen
Hundert Euro drin. Dann kommt das vermeintliche Urlaubsschnäppchen im
Nachhinein doch ganz schön teuer!"

Pressekontakt:

Eva Hertzfeldt, Pressesprecherin, Tel.030/40 81 67 89,
Fax 030/4 081 67 88,Handy: 0172/3 05 08 67,
E-Mail: presse@dphv.de

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