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Neuregelung der steuerlichen Absetzbarkeit des häuslichen Arbeitszimmers ist verfassungswidrig

Berlin (ots)

DPhV-Vorsitzender Meidinger kündigte mehrere
Hunderttausend Einsprüche von Lehrern gegen die Steuerbescheide 2007 
bei den Finanzämtern an
Ein von sechs Lehrerverbänden (Deutscher Lehrerverband, Deutscher 
Philologenverband, Verband Deutscher Realschullehrer, Bundesverband 
der Lehrerinnen und Lehrer an Wirtschaftschulen, Bundesverband der 
Lehrerinnen und Lehrer an beruflichen Schulen, Katholische 
Erziehergemeinschaft Deutschlands) in Auftrag gegebenes 
Rechtsgutachten, das von Dr. Christoph Görisch (Universität Münster) 
erstellt wurde, kommt zu dem Schluss:
"Auf der Grundlage der bisherigen Auslegung der 
Mittelpunktsklausel verstößt §4 Abs. 5 Nr. 6b EStG in der Fassung des
Steueränderungsgesetzes 2007 gegen den allgemeinen Gleichheitssatz 
gemäß Art. 3 Abs. 1 des Grundgesetzes und ist damit 
verfassungswidrig."
Damit wird deutlich, dass nach der Pendlerpauschale mit der 
Neuregelung der steuerlichen Absetzbarkeit des häuslichen 
Arbeitszimmers ein weiterer wichtiger Bestandteil des 
Steueränderungsgesetzes 2007 nicht verfassungskonform und damit 
aufzuheben ist.
Das Gutachten bestätigt somit die großen Bedenken namhafter 
juristischer Experten, wie sie bei der öffentlichen Anhörung des 
Finanzausschusses im Bundestag im Sommer 2006 geäußert wurden. Damals
hatte auch der Richter am Bundesfinanzhof und Präsident des Deutschen
Finanzgerichtstags, Prof. Jürgen Brandt, vor der 
Verfassungswidrigkeit der geplanten und dann von CDU/CSU und SPD 
beschlossenen Neureglung gewarnt.
Der Vorsitzende des Deutschen Philologenverbandes (DPhV), 
Heinz-Peter Meidinger, kündigte an, dass auf der Grundlage dieses 
Rechtsgutachtens 500.000 Lehrer, aber auch Angehörige anderer 
betroffener Berufsgruppen wie Richter, Journalisten und Berufsmusiker
ab 2008 Einspruch gegen ihre Steuerbescheide 2007 bei den 
Finanzämtern erheben werden.
"Wir wollen nicht die Finanzämter lahm legen, wir wollen aber 
erreichen, dass einzelne Finanzgerichte diese Frage zur Klärung dem 
Bundesverfassungsgericht vorlegen, ähnlich wie dies bei der 
Pendlerpauschale bereits erfolgte. Wir sind zuversichtlich, dass die 
Neuregelung vor dem Bundesverfassungsgericht keinen Bestand haben 
wird", sagte Meidinger.

Pressekontakt:

DPhV - Deutscher Philologenverband
Eva Hertzfeldt
Pressesprecherin
Telefon: 030 - 40 81 67 89
Mobil: 0172 - 305 08 67
EMail: presse@dphv.de

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