Deutscher Philologenverband e.V.
Neuregelung der steuerlichen Absetzbarkeit des häuslichen Arbeitszimmers ist verfassungswidrig
Berlin (ots)
DPhV-Vorsitzender Meidinger kündigte mehrere Hunderttausend Einsprüche von Lehrern gegen die Steuerbescheide 2007 bei den Finanzämtern an
Ein von sechs Lehrerverbänden (Deutscher Lehrerverband, Deutscher Philologenverband, Verband Deutscher Realschullehrer, Bundesverband der Lehrerinnen und Lehrer an Wirtschaftschulen, Bundesverband der Lehrerinnen und Lehrer an beruflichen Schulen, Katholische Erziehergemeinschaft Deutschlands) in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten, das von Dr. Christoph Görisch (Universität Münster) erstellt wurde, kommt zu dem Schluss:
"Auf der Grundlage der bisherigen Auslegung der Mittelpunktsklausel verstößt §4 Abs. 5 Nr. 6b EStG in der Fassung des Steueränderungsgesetzes 2007 gegen den allgemeinen Gleichheitssatz gemäß Art. 3 Abs. 1 des Grundgesetzes und ist damit verfassungswidrig."
Damit wird deutlich, dass nach der Pendlerpauschale mit der Neuregelung der steuerlichen Absetzbarkeit des häuslichen Arbeitszimmers ein weiterer wichtiger Bestandteil des Steueränderungsgesetzes 2007 nicht verfassungskonform und damit aufzuheben ist.
Das Gutachten bestätigt somit die großen Bedenken namhafter juristischer Experten, wie sie bei der öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses im Bundestag im Sommer 2006 geäußert wurden. Damals hatte auch der Richter am Bundesfinanzhof und Präsident des Deutschen Finanzgerichtstags, Prof. Jürgen Brandt, vor der Verfassungswidrigkeit der geplanten und dann von CDU/CSU und SPD beschlossenen Neureglung gewarnt.
Der Vorsitzende des Deutschen Philologenverbandes (DPhV), Heinz-Peter Meidinger, kündigte an, dass auf der Grundlage dieses Rechtsgutachtens 500.000 Lehrer, aber auch Angehörige anderer betroffener Berufsgruppen wie Richter, Journalisten und Berufsmusiker ab 2008 Einspruch gegen ihre Steuerbescheide 2007 bei den Finanzämtern erheben werden.
"Wir wollen nicht die Finanzämter lahm legen, wir wollen aber erreichen, dass einzelne Finanzgerichte diese Frage zur Klärung dem Bundesverfassungsgericht vorlegen, ähnlich wie dies bei der Pendlerpauschale bereits erfolgte. Wir sind zuversichtlich, dass die Neuregelung vor dem Bundesverfassungsgericht keinen Bestand haben wird", sagte Meidinger.
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