Der freiberuflich tätige Arzt als Garant des Bürgerrechts auf freie Ärzte
Dr. Forster: "Staat muss ärztliche Freiberuflichkeit umfassend schützen!"
Nürnberg (ots)
"Die uneingeschränkte freie ärztliche Berufsausübung mit medizinischer Entscheidungsfreiheit ohne Einflussnahme sachfremder Erwägungen oder staatlicher Weisungen muss in vollem Umfang erhalten bleiben." Dr. Andreas Forster, kommissarischer Vorsitzender des Landesverbandes Bayern in der 'Freien Ärzteschaft' (FÄ) forderte im Vorfeld des 'Ärztetages der Basis' in Nürnberg den uneingeschränkten Schutz der Freiberuflichkeit des Arztes.
Das Recht der Menschen auf freie Arztwahl sei ein Wert an sich und korreliere mit der unmittelbaren persönlichen Verantwortung des Arztes, die ihren Ausdruck in seiner Freiberuflichkeit finde, so Dr. Forster: "Insofern hat die Gesellschaft einen unumstößlichen Anspruch auf den Erhalt der ärztlichen Freiberuflichkeit und ihren Schutz durch den Staat."
Unverzichtbare Bestandteile dieser freien Berufsausübung seien dabei insbesondere die ärztliche Therapiefreiheit und das Recht und die Möglichkeit zu wirtschaftlich selbständiger Berufsausübung.
Allerdings sieht der bayerische FÄ-Vorsitzende die Freiberuflichkeit bedroht durch exzessiv wuchernde gesetzliche Vorgaben und Einschränkungen, bürokratische Strangulationen und immer neue enteignungsgleiche Honorarregelungen. "Auch der politisch gewollte Vorrang wirtschaftlicher vor medizinischer Orientierung in der Behandlung unserer Patienten bedroht die ärztliche Freiberuflichkeit und annektiert das Recht der Bürger auf die freie Arztwahl!"
Diese unerträgliche Behinderung freiberuflicher Berufsausübung stehe schon lange nicht mehr im Einklang mit der Feststellung des Gesetzgebers in der Bundesärzteordnung, dass der Arztberuf seiner Natur nach ein freier Beruf sei und kein Gewerbe.
"Dieser Entwicklung muss unverzüglich Einhalt geboten werden", forderte Dr. Forster - schon deshalb, weil der mündige Bürger das Recht auf uneingeschränkten und durch keinerlei Restriktionen behinderten Zugang zum Arzt seines Vertrauens habe.
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