FÄ-Vorsitzender Dietrich: "Ärzte sind keine Untertanen der Kassenärztlichen Vereinigung"
Essen (ots)
In Thüringen herrscht offenbar große Ratlosigkeit: Viele Bürger wissen nicht, wo sie einen Arzt finden sollen, der sie behandelt. Und der Kassenärztlichen Vereinigung Thüringen (KVT) fällt nichts anderes ein, als nun die Praxisärzte an die Kandare zu nehmen und sie zur Behandlung zu verpflichten. "Damit lässt sich der Ärztemangel nicht lösen. Ganz im Gegenteil: Solche Zwangsmaßnahmen schrecken den medizinischen Nachwuchs von einer Niederlassung ab", kritisiert Wieland Dietrich, Vorsitzender der Freien Ärzteschaft (FÄ). "Vertragsärzte sind Freiberufler und keine Untertanen der Kassenärztlichen Vereinigungen."
Zudem steht diese Maßnahme juristisch auf wackligen Beinen. "Es gibt nach meiner Auffassung keine Rechtsgrundlage für solch eine Verpflichtung", sagt der FÄ-Chef. "Im Bundesmantelvertrag Ärzte ist lediglich festgelegt, dass Vertragsärzte Behandlungszeiten von 20 Stunden wöchentlich bei voller Kassenzulassung anbieten müssen, Verwaltungsarbeit eingeschlossen." Dietrich weiter: "Es ist eine Zumutung, von Freiberuflern das Abarbeiten von Patienten im Minutentakt zu fordern. Viele Vertragsärzte in Thüringen sind selbst weit über 50 Jahre alt." Zudem schuldeten Ärzte nach dem Patientenrechtegesetz und der Berufsordnung jedem einzelnen Patienten eine gründliche und fachgerechte Behandlung, die Haftung eingeschlossen. Wenn die KV Thüringen Billigmedizin im Schnelldurchlauf wolle, solle sie dies auch gegenüber Patientenverbänden und Arzthaftpflichtversicherungen vertreten.
Über die Freie Ärzteschaft e. V.
Die Freie Ärzteschaft e. V. (FÄ) ist ein Verband, der den Arztberuf als freien Beruf vertritt. Er wurde 2004 gegründet und zählt heute mehr als 2.000 Mitglieder: vorwiegend niedergelassene Haus- und Fachärzte sowie verschiedene Ärztenetze. Vorsitzender des Bundesverbandes ist Wieland Dietrich, Dermatologe in Essen. Ziel der FÄ ist eine unabhängige Medizin, bei der Patient und Arzt im Mittelpunkt stehen und die ärztliche Schweigepflicht gewahrt bleibt.
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