PKV - Verband der Privaten Krankenversicherung e.V.
Wichtiger Meilenstein für die Digitalisierung des Gesundheitswesens: Auch Privatversicherte können "ePA für alle" nutzen
Berlin (ots)
Zur Ankündigung des Bundesgesundheitsministers, die "ePA für alle" ab dem 29. April 2025 bundesweit für alle Patientinnen und Patienten nutzbar zu machen, erklärt PKV-Verbandsdirektor Florian Reuther:
"Die bundesweite Einführung der sogenannten "ePA für alle" markiert einen wichtigen Meilenstein auf dem Weg zum digitalisierten Gesundheitswesen. Die neue Generation der Patientenakte wird medizinische Behandlungen besser und effizienter machen.
Die Einführung der elektronischen Patientenakte ist in der PKV freiwillig. Die ersten privaten Krankenversicherer bieten ihren Versicherten die ePA an. Weitere Unternehmen planen im Laufe des Jahres zu folgen, so dass bis Ende 2025 die große Mehrheit der Privatversicherten die ePA nutzen kann.
Für die Patientinnen und Patienten ist es ein entscheidender Vorteil der ePA, die eigenen Gesundheitsdaten jederzeit einsehen und selbst organisieren zu können. Privatversicherte nutzen dafür die Smartphone-App ihres Versicherers. Darin können sie einstellen, welche Einrichtungen auf welche Daten zugreifen dürfen. So lassen sich die Berechtigungen jederzeit nachvollziehen und anpassen. Eine elektronische Gesundheitskarte ist dafür nicht notwendig. Die Privaten Krankenversicherer setzen stattdessen auf digitale Identitäten mit Hilfe der sogenannten GesundheitsID, die auf Grundlage eines hochsicheren Ident-Verfahrens vergeben wird.
Der Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV) und seine Mitgliedsunternehmen treiben seit Jahren mit eigenen Projekten und durch engagiertes Mitwirken in der gematik GmbH die Digitalisierung im Gesundheitswesen voran. Für eine flächendeckende Ausstattung der Privatversicherten fehlt aktuell aber noch eine gesetzliche Grundlage. Um dem Anspruch einer "ePA für alle" gerecht zu werden, sollte die neue Bundesregierung die gesetzlichen Hürden sofort abbauen und für Privatversicherte die zustimmungsfreie Bildung der einheitlichen Krankenversichertennummer (KVNR) ermöglichen."
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