Noerr Partnerschaftsgesellschaft mbB
Konferenz-Einladung: Die gebannte Katastrophe - Compliance-Management für Unternehmen
Kaum Problembewusstsein
Mehr als 90 Prozent der Strafverfahren dringen nicht an die Öffentlichkeit
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München (ots)
"Compliance ist Katastrophenschutz für Unternehmen. Leider beschäftigen sich die meisten erst damit, wenn die Katastrophe schon auf sie zurollt." Dieser Befund stammt von Prof. Dr. Thomas Klindt, Rechtsanwalt im Münchner Büro der Kanzlei Nörr Stiefenhofer Lutz und Experte für Haftungsprävention und Compliance.
Vielen Betrieben mangelt es nach seiner Erfahrung an einem Frühwarnsystem für straf- und zivilrechtliche Haftungsrisiken. Außerdem fehle es an geeigneten Vorkehrungen zu deren Entschärfung. Es gebe kaum Problembewusstsein. "Kein Wunder, wenn mehr als 90 Prozent der Strafverfahren gegen Unternehmen für die Öffentlichkeit unsichtbar gegen Zahlung einer Geldbuße eingestellt werden", sagt Klindt.
Übersetzt bedeutet Compliance schlicht die Beachtung aller Gesetze, die für ein Unternehmen gelten. Das klingt simpel und selbstverständlich. In der Praxis verbirgt sich dahinter jedoch eine anspruchsvolle Aufgabe: nämlich die Verbindung mehrerer Disziplinen wie Management, Unternehmensorganisation und Recht zu einem System für Sicherheit vor strafrechtlicher und zivilrechtlicher Haftung. Nicht zuletzt soll auch der Ruf eines Unternehmens geschützt werden.
Die Risiko-Szenarien sind von verwirrender Vielfalt: Mangelhafte Sicherheit von empfindlichen Daten kann zu persönlicher Haftung des Managements führen, das Rating verschlechtern und den Börsenkurs einbrechen lassen. Achtet das für Umwelt, Gesundheit und Arbeitsschutz (meist EH&S für Environment, Health & Safety) zu-ständige Vorstandsmitglied nicht penibel auf Einhaltung aller Arbeitsschutzvorschriften und verliert ein Arbeitnehmer einen Arm, muss sich das Top-Management vor der Strafjustiz verantworten. Verstößt ein Zulieferer von Teilen, die nicht nur für zivile sondern auch für militärische Zwecke genutzt werden können, im internationalen Geschäft gegen die so genanten Dual-Use-Vorschriften, droht dem Unternehmen der Verlust sämtlicher Ausfuhrgenehmigungen. Erhalten Frauen weniger Geld oder kommen sie in der Karriere langsamer voran als Männer, kann ein Verstoß gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz vorliegen. Das wiederum stellt ein Kündigungs- und Haftungsrisiko für das Management dar - und für das Unternehmen ein gewaltiges Imagerisiko.
Weitgehend bekannt sind die Risiken im Kartellrecht. Preis- oder Gebietsabsprachen zwischen Vertriebsmitarbeitern verschiedener Unternehmen etwa können überraschenden Besuch von Staatsanwaltschaft und Bundeskartellamt nach sich ziehen. In extremen Fällen haben die Kartellbehörden schon Geldbußen in dreistelliger Millionenhöhe verhängt. Über ein effektives System zur anonymen Anzeige von Wettbe-werbsverstößen innerhalb des Unternehmens ("Whistleblowing") verfügen dennoch viele Unternehmen nicht.
Um Produkthaftungsrisiken auszuschließen, legen manche Unternehmen ihre Erzeugnisse schon vor Markteinführung Anwälten zur Prüfung vor. Manchmal muss es aber anscheinend doch ohne gehen, um schneller als die Konkurrenz zu sein. Selbst wenn sie vorsorgen, vergessen manche Unternehmen die Nachsorge. "Die Pflicht zur Produktbeobachtung gilt, bis ein Gerät auf dem Schrotthaufen landet", erläutert Klindt.
Auf unserem "Compliance Day" stellen wir Werkzeuge zur Einführung eines wirksamen Compliance-Managements vor und erzählen Ihnen, welche Erfahrungen wir damit gemacht haben. Sie sind herzlich eingeladen.
7. September in Berlin 14. September in Frankfurt am Main 12. Oktober in München
Bitte melden Sie sich mit Angabe des Termins oder Orts bei Monika Nieberle an - gerne auch kurzfristig. monika.nieberle@noerr.com Tel.: 089 / 28628 - 268.
Weitere Informationen über Compliance erhalten Sie von Dr. Michael Neumann Tel.: 089 28628 226 / 0171 125 14 28 michael.neumann@noerr.com
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