Neue OZ: Kommentar zu Sicherheit
Grundrechte
Report
Osnabrück (ots)
Präventive Logik
Als Glücksfall hat der Bundestag das Grundgesetz zum 60. Geburtstag bejubelt. Im Alltag ist es mit dessen Wertschätzung leider nicht so weit her. Die Verfassung ist zu sperrig, um die neuen Herausforderungen des Terrorismus zu bestehen - das ist die Melodie, die Innenpolitiker seit Jahren im Munde führen. Wer die Freiheitsrechte des Grundgesetzes als Abwehrrechte gegen staatliche Kontrolle hochhält, gilt vielen als Anhänger alten Denkens. Und wer auf die notwendigen Grenzen des Rechtsstaates hinweist, wird von Juristen wie Otto Depenheuer, den der Bundesinnenminister gern zur Lektüre empfiehlt, als Verfassungsautist beschimpft.
Die neue Zeit erfordert demnach eine neue Logik: Lausch- und Spähangriff, Rasterfahndung, Dauerspeichern von Internet- und Telefondaten oder PC-Spitzelei dienten in erster Linie dem Schutz der Bürger. Deren "Grundrecht auf Sicherheit" verpflichte den Staat dazu, schon im Vorfeld einer Gefahr oder eines Verdachts alles Mögliche an Vorsorge zu treffen. Notfalls müssten die Freiheitsrechte eben beiseitegeräumt werden.
Mit dem Grundrechtsverständnis unserer Verfassung hat das nicht mehr viel zu tun. Sicher durch den Staat und zugleich sicher vor dem Staat lautet deren richtige Maxime. In der Politik ist aber die autoritäre Parole "Freiheitsrechte stören die Produktion von Sicherheit" wieder auf dem Vormarsch. Das ist wahrlich kein Grund zum Jubeln.
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