Neue OZ: Kommentar zu Verkehr
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Osnabrück (ots)
Kein Bagatelldelikt
Das gerichtliche Aus für die Dauervideoüberwachung auf Autobahnen war absehbar. Nicht nur weil bereits das Bundesverfassungsgericht auf die fehlende gesetzliche Basis hingewiesen hatte. Sondern vor allem deshalb, weil die Karlsruher Richter mit ihrem Veto zum elektronischen Abgleich von Nummernschildern mit den Fahndungsdaten der Polizei schon 2008 den gläsernen Autofahrer abgelehnt hatten. Hier wie dort lautet das schlagende Argument: Der Anlass für den Eingriff in das Persönlichkeitsrecht der zum Großteil sinnig fahrenden Menschen ist zu nichtig. Gut so. Auf öffentlichen Plätzen, die als Kriminalitätsschwerpunkte gelten, sieht das anders aus.
Im Umkehrschluss darf das Drängeln auf der Autobahn aber nicht als Bagatelldelikt verstanden werden. Mehrfach schon haben - ungeachtet der vielen zum Teil tragischen Auffahrunfälle - genötigte Fahrer beim Anblick des heranfliegenden Hintermanns die Kontrolle über ihren Wagen verloren. Es ist also uneingeschränkt zu begrüßen, wenn die Polizei Verkehrsrowdys auf frischer Tat ertappt - aber eben nicht im für die Bußgeldstellen lukrativen Dauerbetrieb. Zumal Drängler auch nach diesem Urteil mit Konsequenzen rechnen müssen: Die Überwachungsanlagen lassen sich auch manuell betreiben.
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