Neue OZ: Kommentar zu Künstliche Befruchtung
Urteil
Osnabrück (ots)
Mehr Klarheit
Die Richter in Neubrandenburg mussten eine schwere Entscheidung treffen und zugleich juristisches Neuland betreten. Jetzt ist die Rechtslage klar: Eine Klinik hat einer Witwe die eingefrorenen befruchteten Eizellen auszuhändigen. Nicht allein der jungen Frau hilft das Urteil des Oberlandesgerichts. Auch die Krankenhausleitung weiß jetzt: Mit der Herausgabe der Eizellen macht sich die Klinik nicht strafbar.
Wer jedoch meint, der Staat habe in derartigen Fällen nicht zu bevormunden, er dürfe sich nicht in den starken Kinderwunsch der Frau einmischen, macht es sich zu einfach. Denn die Richter mussten abwägen und neben den Interessen der Witwe auch das Wohl ihres möglichen Kindes in ihre Überlegungen einbeziehen.
Tatsache ist: Sollte es zur Geburt kommen, wird das Kind seinen biologischen Vater niemals kennenlernen. Doch das passiert anderen Kindern auch, die als Halbwaise oder ohne ihren Vater aufwachsen. Außerdem ist zu vermuten, dass sich der Mann der Witwe auch für den Fall seines Todes Nachwuchs gewünscht hat. Daher ist das Urteil richtig. Doch es besteht Regelungsbedarf. So kann derzeit mit eingefrorenen Samen- und Eizellen eine Generation übersprungen werden. Sinnvoll wäre es, über eine Aufbewahrungsfrist wie in anderen Ländern nachzudenken.
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