Neue OZ: Kommentar zu Urteile
Umgangsrecht
Osnabrück (ots)
Hoffnungsschimmer vor Weihnachten
Deutschland hat einen homosexuellen Vize-Kanzler, eine präsidiale Patchwork-Familie im Schloss Bellevue und eine türkischstämmige Ministerin im Kabinett Niedersachsens. Doch die in diesem Zusammenhang so oft zitierten Tugenden wie Aufgeschlossenheit und Toleranz gelangen hierzulande auch schnell an ihre Grenzen. Wie sonst ist es möglich, dass Tausende Väter dafür kämpfen müssen, ihre leiblichen Kinder sehen zu dürfen? Und dabei immer wieder gegen die Wand richterlicher Härte rennen?
Klar, Gerichte müssen Kinder aus zerrütteten Beziehungen, in denen Gewalt an der Tagesordnung war, schützen. Doch nur weil leibliche Väter vielleicht nie in einer Ehe oder zumindest in einer eheähnlichen Beziehung mit der Mutter zusammengelebt haben, macht sie das nicht automatisch zu einer Gefahr. Auch dann nicht, wenn mittlerweile ein anderer Mann rein rechtlich in die Rolle geschlüpft ist. Im Gegenteil: Der Kontakt zum leiblichen Vater kann für Kinder mit zunehmendem Alter eine existenzielle Bedeutung erlangen.
Gut, dass der Europäische Gerichtshof nun den Anstoß für eine Neuregelung des Umgangsrechts gegeben hat. Für viele Männer ist das Urteil ein Hoffnungsschimmer so kurz vor Weihnachten: Denn nicht nur Kinder können an den Folgen gescheiterter Beziehungen zerbrechen, sondern auch Väter.
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