Neue OZ: Kommentar zu Vorratsdatenspeicherung
Osnabrück (ots)
Blaupause liegt vor
Knapp zehn Monate, nachdem das Verfassungsgericht die Vorratsdatenspeicherung kassiert hat, lässt eine Neuregelung weiter auf sich warten. Dabei hat Karlsruhe der Bundesregierung ungewöhnlich detailliert aufgezeigt, wie sich das berechtigte Interesse der Strafverfolger an Telefon- und Internetverkehrsdaten mit den Grundrechten der Bürger versöhnen lässt.
Bei gutem Willen aller Beteiligten hätte diese Blaupause längst in ein neues Speichergesetz überführt werden können. Man mag darüber streiten, ob die Telefon- und Internetfirmen für sechs, vier oder drei Monate speichern sollen, wer mit wem wann wie lange kommuniziert hat. Dass es für die Jagd auf Terroristen, Mörder oder Kinderschänder einer Speicherpflicht bedarf, ist offensichtlich: Nicht zufällig dringen Staatsanwälte, Polizisten, Richter und Landesminister in seltener Einigkeit auf neue Regeln. Selbst die liberale EU-Innenkommissarin setzt sich nun von Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger ab, die eine vernünftige Reform bisher ablehnt.
Der Innenminister baut ihr nun eine Brücke. Leutheusser-Schnarrenberger sollte sie überqueren. Ihre Rolle als Anwältin der Bürgerrechte in Ehren: Sie darf nicht zum Selbstzweck werden. Der Reflex, zu jedem Sicherheitsgesetz Nein zu sagen, hat mit liberaler Politik nicht viel zu tun.
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