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Spektakulärer Windparkbetrug: Jungunternehmer muss Mitte Oktober vor Gericht

Osnabrück (ots)

Spektakulärer Windparkbetrug: Jungunternehmer muss Mitte Oktober vor Gericht

Teilaspekt angeklagt - Rechnungen in Höhe von 541.000 Euro nicht beglichen?

Osnabrück. Im Zusammenhang mit dem spektakulären mutmaßlichen Millionenbetrug im Windkraftsektor muss sich demnächst ein 30 Jahre alter Unternehmer aus Niedersachsen zum ersten Mal vor Gericht verantworten. Wie die "Neue Osnabrücker Zeitung" berichtet, hat die Staatsanwaltschaft Osnabrück zwei Teilkomplexe aus dem umfangreichen Ermittlungsverfahren beim Amtsgericht Meppen angeklagt. Gerichtspräsidentin Anette Schneckenberger bestätigte dem Blatt, es gehe dabei um zwei nicht beglichene Rechnungen in Höhe von insgesamt etwa 541.000 Euro. Diese sollen laut "NOZ" im Zusammenhang mit einem angeblich geplanten Flächenkauf sowie der Vermittlung vermeintlicher Windparkprojekte stehen. Das Schöffengericht in Meppen wird darüber am 14. Oktober verhandeln. Insgesamt elf Zeugen sind laut Schneckenberger geladen.

Die angeklagten mutmaßlichen Betrügereien sind laut "NOZ" Teil der wesentlich umfangreicheren Vorwürfe, wonach der jetzt Angeklagte gemeinsam mit seiner Mutter, seiner Schwester, seinem Bruder sowie dem nicht zur Familie gehörenden Finanzdirektor der Unternehmensgruppe drei internationale Energiekonzerne um einen zweistelligen Millionenbetrag betrogen haben soll. Dazu sollen sie unter anderem massenhaft Unterschriften unter anderem von Grundstücksbesitzern gefälscht haben, um über die Realisierbarkeit von Windparkprojekten zu täuschen. Der Finanzdirektor wurde kürzlich vom Libanon an Deutschland ausgeliefert. Die restlichen Beschuldigten wurden im Zuge einer bundesweiten Razzia im April festgenommen.

Thomas Klein, Anwalt des Jungunternehmers, sagte der "NOZ", sein Mandant weise die jetzt angeklagten Vorwürfe als "vollkommen grundlos" zurück. Darüber hinaus, sagte Klein, es sei für ihn "vollkommen unverständlich, dass diese beiden Punkte separat angeklagt worden sind". Sie stünden in engem Zusammenhang mit den hauptsächlichen Vorwürfen gegen seinen Mandanten. "In diesen Punkten hat sich mein Mandant umfassend geständig eingelassen", so Klein.

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