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Familiennachzug hat im vergangenen Jahr wieder deutlich zugenommen

Osnabrück (ots)

Familiennachzug hat im vergangenen Jahr wieder deutlich zugenommen

Aber weniger Visa für Flüchtlingsfamilien - Linken-Abgeordnete Bünger fordert weitere Erleichterungen

Osnabrück. Der Familiennachzug nach Deutschland hat im vergangenen Jahr wieder zugenommen. So erteilten die Behörden 2021 insgesamt 104.640 Visa zum Familiennachzug - ein Zuwachs von 37 Prozent gegenüber dem Vorjahr mit 75.978 Visa. Das geht aus einer Antwort des Auswärtigen Amtes auf eine Anfrage der Linken-Abgeordneten Clara Bünger hervor, die der "Neuen Osnabrücker Zeitung" vorliegt.

Der Zuwachs erklärt sich auch dadurch, dass in dem vorherigen Jahr 2020 wegen der Corona-Pandemie Einschränkungen des Reise- und Flugverkehrs sowie Lockdowns die Einreise erschwert hatten. Die Zahlen liegen aber immer noch unter den Werten der Zeit vor der Corona-Pandemie, wie ein Vergleich mit 2019 zeigt. Insbesondere der Familiennachzug zu Flüchtlingen ist demnach deutlich zurückgegangen. 2021 wurden nach Angaben der Linken-Abgeordneten für den Nachzug zu Flüchtlingen 15.849 Visa erteilt - im Vergleich zu 24.835 Visa im Jahr 2019.

Unter den Herkunftsländern liegen der Kosovo (12.628 Visa) sowie die Türkei (11.780 Visa) und Indien (9857 Visa) beim Familiennachzug vorne. Von den in Indien erteilten Visa dürften viele an Angehörige afghanischer Flüchtlinge ausgestellt worden sein, da die deutsche Botschaft in Kabul seit 2017 geschlossen ist.

Die fluchtpolitische Expertin der Linken, Clara Bünger, forderte weitere Erleichterungen für den Familiennachzug. Wartezeiten für einen Vorsprachetermin von mehreren Monaten oder sogar von über einem Jahr seien schlicht inakzeptabel. Bünger sagte der "NOZ": "Es geht um die Gewährleistung eines Menschenrechts, häufig sind auch Kinder betroffen, denen zum Teil über Monate und Jahre ein Elternteil vorenthalten wird." Dringend notwendig sind ihrer Ansicht nach Verfahrenserleichterungen und Aufstockungen beim Personal.

Mit Familiennachzug bezeichnet man den Nachzug von engen Familienangehörigen, die im Ausland leben, zu den bereits in Deutschland lebenden Migranten. Das betrifft die Kernfamilie wie zum Beispiel Ehegatten oder minderjährige Kinder.

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