Westfalenpost: Kommentar zu Urheberrecht: Politik muss nachlegen /Ein guter Tag für Komponisten und Autoren /Von Torsten Berninghaus
Hagen (ots)
Das Urteil, das die Musik-Verwertungsgesellschaft GEMA gestern vor dem Landgericht Hamburg gegen die Video-Plattform YouTube erstritten hat, ist ebenso weitgehend wie wegweisend. Wenn man den Richterspruch zu Ende denkt, wurde klar gemacht, dass Kunstschaffende und Autoren trotz aller digitalen Weiterverbreitungs-Möglichkeiten auch fürderhin an den Früchten ihrer Arbeit partizipieren sollen. Kurz gesagt: Wenn ein Internet-Dienstleister mit Inhalten anderer Geld verdient, muss er diese an den Gewinnen angemessen beteiligen. Zumindest aber, und das steht im Urteil, muss er in Beschwerdefällen dafür sorgen, dass keine weiteren Urheberrechts-Verletzungen auf seiner Plattform passieren. Im vorliegenden Fall hatte die GEMA die Sperrung ausgewählter Musik-Titel auf der vom Google-Konzern betriebenen Video-Plattform YouTube beantragt. Dabei ging es natürlich nur vordergründig um die zwölf genannten Songs. Im Kern nämlich sollte festgestellt werden, dass der Betreiber einer Internetplattform nicht nur ein Bereitsteller von Technik ist. Vor allem dann nicht, wenn er daraus ein Geschäftsmodell macht - wenn er also an den von Dritten eingestellten Inhalten via Werbeverträge - wie im Fall YouTube - gut verdient. Unabhängig davon aber braucht es mehr als nur dieses eine Urteil. In Wahrheit nämlich geht es um einen organisierten Interessenausgleich zwischen Rechte-Inhabern und Nutzern von Filmen, Musikstücken oder Texten. Dieser Interessenausgleich, den die Politik bisher schuldig geblieben ist, muss dringend erarbeitet werden. Denn das Urheberrecht stammt aus dem Jahr 1965. Damals dachte niemand an digitale Daten oder gar ans Internet, das Dateien in Echtzeit in den hintersten Winkel der Welt zu befördern vermag. Unter dem Strich bleibt: Die Weiterentwicklung des Urheberrechts ist kein Nischen-Thema, sondern ein zentrales gesellschaftspolitisches Anliegen. Nur ein gerechter Ausgleich zwischen den Anliegen der Autoren und Kulturschaffenden einerseits und der Informationsfreiheit und dem Datenschutz andererseits wird dem digitalen Zeitalter gerecht und kann auch den jährlich 800 000 Abmahnverfahren ein Ende setzen.
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